Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 115

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9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz geändert wird (1032 d.B. sowie 7344/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 8 und 9 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg. Ich bitte ihn um die Berichte.

 


15.27.33

Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend die Dienstrechts-Novelle 2005 zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf weiters berichten über den Beschluss des Nationalrats vom 6. Juli 2005 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehrergesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb zum Antrag kommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Danke sehr.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.29.00

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Dienstrechts-Novelle 2005 wird eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen vorgenommen, wie wir im Bericht gehört haben. Diese Gesetzesmaterien sind sehr positive Ergebnisse von sozialpart­ner­schaftlichen Verhandlungen: Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst hat mit der Bundesregierung ein sehr gutes Verhandlungsergebnis erzielt.

Erwähnenswert ist etwa die beispielhafte Änderung der Richterverwendung: Der neue Richterverwendungskatalog berücksichtigt dies in den Organisationsstrukturen und Arbeitsplatzinhalten und ermöglicht damit nicht nur eine leichtere Handhabung im Zuge von Bewertungsverfahren, sondern soll den Bediensteten gleichzeitig besser nach­vollziehbare Erklärungen bieten und dadurch erhöhte Akzeptanz für die jeweils festgestellte analytische Zuordnung eines Arbeitsplatzes herbeiführen.

Im Hinblick auf die Zusammenführung von Polizei und Gendarmerie – und wir haben in der vorhergehenden Debatte auch wieder herausgehört, dass diesbezüglich hoffentlich doch einige Zweifler eines Besseren belehrt worden sind – ist es erforderlich, im Rah-


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