Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 116

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men der Umstrukturierung die besoldungsrechtliche Stellung der davon betroffenen BeamtInnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes und des Exekutivdienstes abzu­sichern. Hier wurden, um Nachteile zu verhindern, so genannte Wahrungsbestim­mungen vereinbart.

Auf Grund des Reformprojektes „Team 04“ sind im Hinblick auf die damit verbundenen Synergien engere Verbindungen der Organisation der Exekutive und der Sicherheits­verwaltung zu erwarten, denen mit der Neuorganisation der Personalvertretungsstruk­turen auf Ebene der Zentralausschüsse Rechnung zu tragen sein wird.

So ist für jene Dienststellen, in denen ein weitgehend nahtloses Übereinandergreifen von Funktionen und Aufgaben stattfinden wird, eine Zusammenfassung beider Bedienstetengruppen vorgesehen. Daraus ergibt sich die logische Konsequenz, dass ein einheitlicher Zentralausschuss für die Bediensteten des öffentlichen Sicher­heitswesens gebildet wird.

Weitere wichtige Bestimmungen wurden für Landesbedienstete, die Landeslehrer, vereinbart: Wenn sie in den Bundesdienst wechseln, werden sie nach den gleichen pensionsrechtlichen Rahmenbedingungen behandelt. In einem weiteren Schritt werden die Länder ermächtigt, die Aufnahme der Landesvertragslehrer in die landesgesetzlich errichteten Lehrer-Kranken‑ und Unfallfürsorge-Versicherungseinrichtungen – solche bestehen derzeit in Oberösterreich und Tirol – zu ermöglichen.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist die Schaffung einer gesetzlichen Basis für die Einführung einer Pensionskassa für öffentlich Bedienstete. Die Vorarlberger sind bereits im Jahre 2001 vorgeprescht – wie könnte es anders sein! Wir haben für die Landesbediensteten und für die Gemeindebediensteten eine einheitliche Pensions­kassa eingeführt.

Die Dienstrechts-Novelle 2005 kann auch als erster Schritt in Richtung eines einheit­lichen Bundesmitarbeitergesetzes gesehen werden, der Schaffung eines eigen­ständigen Dienstrechtes, das eine Besoldungsreform und Dienstrechtsreform zur Grundlage hat. Vorarlberg hat diese Reform natürlich auch schon längere Zeit umgesetzt, und auch die Vorarlberger Gemeindebediensteten werden ab 1.1.2005 in dieses System eingeführt. Eckpfeiler dazu sind höhere Einstiegsgehälter mit degres­sivem Verlauf, verbunden mit der Umverteilung der Lebensverdienstsumme und der Durchlässigkeit der Systeme. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Einwallner.)

Herr Kollege! Das gilt für das Land Vorarlberg seit dem Jahre 2002 und für die Gemeindebediensteten rückwirkend zum 1.1.2005. (Bundesrat Ing. Einwallner: Und die Stellungnahme der Personalvertretung?) Die Stellungnahme der Personal­vertretung war eine Stellungnahme der Gewerkschaft – ohne dass ich das tatsächlich berichtigen muss, ich berichtige das gleich –, und die Stellungnahme der Gewerkschaft war durchaus positiv. Es gab im Zuge der Beschlussfassung zugegebenermaßen einige Diskussionen. Es wurde vom Vorarlberger Gemeindeverband zugesagt, Klärun­gen in den weiteren Gehaltsverhandlungen und Nachbesserungen an diesem neuen Gesetz vorzunehmen. So soll es auch sein!

Ich sprach vorhin von der Umverteilung der Lebensverdienstsumme und der Durch­lässigkeit der Systeme, etwa vom Aufstieg des Lehrlings bis zum Dienststellenleiter, ohne dafür unbedingt eine akademische Ausbildung zu benötigen, weil allein die Stellen­bewertung ausschlaggebend ist. Es wird also die einzelne Stelle bewertet. Das System im Land Vorarlberg beinhaltet dies in hohem Maße.

Handlungsbedarf erkenne ich bei der Angleichung von Hochschul‑ und Fachhoch­schulabsolventen. Seit In-Kraft-Treten des Fachhochschulgesetzes hat sich durchaus einiges getan, einige Angleichungen wurden hier vorgenommen, es gibt aber weiteren


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