Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 117

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Handlungsbedarf auch für den öffentlichen Dienst. Bei einer allfälligen Neuorientierung im Rahmen eines einheitlichen Bundesmitarbeitergesetzes sollten wir dies nochmals diskutieren und vielleicht mit einbeziehen.

Zu dieser bestens gelungenen Dienstrechts-Novelle darf ich mich abschließend bei den MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes für ihre hervorragende Arbeit bedanken, und wir dürfen auch stolz sein auf unsere Bediensteten. Ich habe hier einen inter­nationalen Vergleich, den ich von unserem Kollegen im Nationalrat, Abgeordnetem Fritz Neugebauer erhalten habe: Ein Vergleich der Europäischen Zentralbank, die 23 Verwaltungen von Industrieländern im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Leistung getestet hat, bescheinigt Österreich einen hervorragenden dritten Platz hinter Luxemburg und Japan. – Ich denke, das kann man – gerade weil die Beamten sehr oft in Diskussion stehen – hier anführen und dazu in aller Form gratulieren! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.35


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.35.23

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits mein Vorredner gesagt hat, ist mit dieser Dienstrechts-Novelle eine Fülle von gesetzlichen Änderungen einher­gegangen. Neben der Aktualisierung der Richterverwendungen gab es die Anpassung diverser Dienstrechtsvorschriften, Bestimmungen über die Weitergeltung des har­monisierten Beamtenpensionsrechts, eine Vereinheitlichung des Begriffs des Erwerbs­einkommens, aber vor allem auch die Aufhebung der Bestimmung über den Todesfall-, Bestattungskosten- und Pflegekostenbeitrag.

Mit dieser Dienstrechts-Novelle haben die Sozialpartner gezeigt, dass sie gegenseitig Forderungen und Wünsche berücksichtigen. Wesentlich ist aber, dass dem Verfas­sungs­gerichtshoferkenntnis Rechnung getragen wurde und unter anderem eine Regelung getroffen wurde, wonach Hinterbliebene von Beamten, die im Aktivstand sterben, weiterhin einen Beitrag in der bisherigen Form erhalten. Auch Hinterbliebene von pensionierten Beamten erhalten einen besonderen Sterbekostenbeitrag bis zur gleichen Höhe, wenn die Bestattungskosten im Nachlass keine Deckung finden. – Ich glaube, auch hier wurde ein guter Kompromiss gefunden.

Schade ist aber – und es wurde ein entsprechender Abänderungsantrag von Kollegen im Nationalrat eingebracht –, dass unserer Forderung nach Chancengleichheit und der Gleichstellung bei den Anstellungserfordernissen von Fachhochschulabsolventen mit Universitätsabsolventen nicht Rechnung getragen worden ist. Hier hätte die einmalige Chance bestanden, auch diesbezüglich eine Einigung zu erzielen. Es müsste doch im Interesse eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstes liegen, dass derart hoch­wertig ausgebildeten Personen eine entsprechend qualifizierte Laufbahn im öffent­lichen Dienst eröffnet wird! Wir werden aber weiterhin dafür eintreten, dass eine Gleichstellung erfolgen wird.

Gerade in der politischen Diskussion werden unsere Beamten und Beamtinnen immer nur als Kostenfaktor gesehen. Letztendlich leisten sie aber hervorragende Arbeit und sind für ein funktionierendes System hauptverantwortlich und unverzichtbar. Wir wer­den dieser Dienstrechts-Novelle unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen, der ÖVP und der Freiheitlichen.)

15.38

 


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