Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 120

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der Verhandlungen kennen sollte, und zwar aus einem ganz wichtigen Grund, nämlich dass möglichst früh vor falschen Planungen gewarnt werden kann und dass es nicht im Nachhinein zu Korrekturen kommen muss, die wieder zu Investitionen führen.

Ich möchte zum Abschluss noch einmal betonen – und das ist unbestritten –, dass es für eine Wirtschaftsstruktur, wie es die unsere ist, die durch kleine und mittlere Unter­nehmungen geprägt ist, besonders wichtig ist, dass es schnelle und unbürokratische Verfahren gibt.

Wenn ich noch einmal auf die Grenzwerte zurückkommen darf – und da lehnen wir uns ein bisschen an das Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnis an, das die Grenzwerte von ursprünglich 1 000 Quadratmeter auf 300 Quadratmeter reduziert hat –: Auch in der ursprünglichen Regierungsvorlage war eine Grenze von 600 Quadratmetern vorge­sehen. Dies ist im Übrigen eine Meinung, der sich auch die Vorarlberger Landesregie­rung anschließt, die in diesem Punkt ebenfalls eine negative Stellungnahme abge­geben hat. Bei den 600 Quadratmetern, wie sie ursprünglich in der Regierungsvorlage standen, hätten wir noch mitgehen können; so aber, bei den 800 Quadratmetern, müssen wir diese Novelle ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.45


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker zu Wort. – Bitte.

 


15.45.48

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Gewerberechtsnovelle bringt für uns Grüne sehr wohl Vorteile im Bereich des gewerblichen Buchhalters, wo doch die Befugnisse erweitert worden sind.

Was bei uns auf Kritik stößt und uns deswegen auch zur Ablehnung der Novelle bewegt, ist zum einen die Beteiligung der Öffentlichkeit: Einerseits wird den NGOs die Parteistellung zuerkannt, nicht jedoch den lokalen Bürgerinitiativen vor Ort, deren Betroffenheit teilweise ja wesentlich größer sein kann. Weiters haben die NGOs nicht die Möglichkeit, in letzter Instanz den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof anzu­rufen, was hingegen für die Betreiber von Anlagen sehr wohl möglich ist. Sehr kritisch sehen wir es auch, dass der Bereich des vereinfachten Verfahrens ohne Nachbar­beteiligung ausgedehnt und erweitert worden ist. Es kommt zu einer Ausweitung, künftig sind nicht mehr Anlagengrößen bis zu 300 Quadratmetern, sondern bis zu 800 Quadratmetern betroffen.

Unserer Meinung nach sollte der Zeitfaktor nicht das Zentrale sein, sondern es ist die Rechtssicherheit, die eine wichtige Rahmenbedingung für ein ordentliches Wirtschaften ist. Nachbarn jetzt aus einem ordnungspolitischen Verfahren hinauszudrängen, hat Rechtsunsicherheit zur Folge, denn Nachbarn können noch immer den Weg des Zivilrechts gehen. Und was kann das bedeuten? – Das kann bedeuten, auf Unterlas­sung zu klagen, und damit ist ein Unternehmer oder eine Anlage in einer wesentlich schwierigeren Situation.

Das sind die Punkte, die für uns bedauerlicherweise nicht in einer Form erledigt sind, dass wir dem zustimmen könnten. Deswegen wird die Gewerberechtsnovelle von uns nicht akzeptiert und nicht angenommen werden. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.47


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Zwazl. Ich erteile ihr das Wort.

 


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