Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 125

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Und innerhalb dieser Gruppen werden wieder Unterschiede vorgenommen. (Bundes­rat Ager: Theorie! Die Praxis ist draußen im Leben!) – Das ist auch die Praxis.

Versuchen Sie einmal, eine dieser Arbeitskräfte zu bekommen! Stundenlanges Tele­fonieren ist einmal die Grundvoraussetzung, um überhaupt Auskunft und Klarheit darüber zu bekommen, unter welchen Bedingungen man jemanden einstellen kann.

Viele dieser Leute arbeiten außerdem unter völlig inakzeptablen Bedingungen zu Stundenlöhnen, die in Wirklichkeit ein Hohn sind und die jeden Österreicher und jede Österreicherin in diesem Land verhungern lassen würden. In Österreich existieren de facto Arbeitsverhältnisse, wie sie sonst nur in der Dritten Welt zu finden sind. Da bietet dieses Ausländerbeschäftigungsgesetz mit den zusätzlichen Bestimmungen auch keine Hilfe, sondern damit wird dieser Zustand nur fortgesetzt.

Der zweite Kritikpunkt betrifft die verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehand­lung von Angehörigen von EWR-Bürgerinnen und -Bürgern einerseits und Angehörigen von Österreicherinnen und Österreichern andererseits. Drittstaats-Familienangehörige von Österreicherinnen und Österreichern werden nämlich sowohl das Nachzugsalter der Kinder als auch den Nachzug von Enkeln beziehungsweise von Verwandten in aufsteigender Linie betreffend schlechter gestellt.

Die Altersgrenze für die Begünstigteneigenschaft wird bei Angehörigen von Öster­reicherinnen und Österreichern mit 18 Jahren, bei Angehörigen von EWR-Bürgerinnen und Bürgern erst mit 21 Jahren überschritten.

Drittstaatsangehörige Eltern oder Schwiegereltern von Österreicherinnen und Öster­reichern erhalten keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, die von EWR-Bürgerinnen und -Bürgern erhalten freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Diese Regelungen stellen unserer Meinung nach zumindest mittelbare Diskriminierung von Angehörigen von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern im Ver­gleich zu EWR-Bürgerinnen und -Bürgern dar. (Zwischenbemerkung von Bundes­minister Dr. Bartenstein.– Eine Gleichbehandlung wollen wir, Herr Minister!

Auch bei der Diskussion im Ausschuss wurde von den zuständigen Auskunftspersonen diesbezüglich ausgeführt, dass eine hundertprozentige Verfassungskonformität nicht sicher ist. – Das ist mit Sicherheit ein Grund, warum wir diesem Gesetz heute nicht zustimmen können. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05


Vizepräsident Jürgen Weiss: Meine Damen und Herren! Die Fraktionen sind überein­gekommen, die Sitzung nicht zu unterbrechen, sondern nach Möglichkeit heute abzu­schließen. Das setzt aber voraus, dass sich alle – die Fraktionsvorsitzenden selbst eingeschlossen (allgemeine Heiterkeit) – an die vereinbarte Redezeitbegrenzung von 10 Minuten halten. Ich bitte, das zu beachten. Ich sage das jetzt, ohne dass Frau Kollegin Neuwirth die volle Redezeit auch nur annähernd in Anspruch genommen hätte.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.

 


16.06.09

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte mich sehr gerne an die Redezeit, zumal ich meine, das, was man mit wenigen Worten nicht sagen kann, geht auch in langen Aus­führungen nicht mehr ins Ohr der Zuhörer hinein.

Meine Vorrednerin, Frau Neuwirth, hat ja in ihrer Rede zum Ausländerbeschäftigungs­gesetz einige wesentliche Punkte herausgearbeitet – sehr gut, wie auch ihre vorherige Rede sehr gut war. Ich habe mir sogar gedacht, dass ich erstmals die Möglichkeit


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite