Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 128

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Im Einzelnen wird nachgezogenen Familienangehörigen von in Österreich im Rahmen der Gruppenpflicht auf Dauer niedergelassenen Ausländern aus Drittstaaten ein Anspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt eingeräumt. Gleiches gilt für langfristig aufent­haltsberechtigte Drittstaatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach einem zwölfmonatigen Aufenthalt zu Erwerbszwecken in Österreich.

Ferner wird eine EU-konforme Regelung für die Betriebsentsendung von auslän­di­schen Arbeitskräften durch Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union getroffen.

Subsidiär Schutzberechtigte werden künftig anerkannten Konventionsflüchtlingen gleichgestellt sein.

Als Kernstück der Neuregelung erscheint mir indes die Abstimmung der Dauer von Aufenthalts- und Beschäftigungsrechten nach folgendem Grundsatz: Kein dauerhafter Zugang zum Arbeitsmarkt ohne dauerhafte Niederlassung und umgekehrt. – Damit wird die bis heute bestehende Unstimmigkeit beseitigt, dass Ausländer auf Dauer ausgerichtete Arbeitsberechtigungen – durch Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein – erhalten konnten, ohne über einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu verfügen.

Eine klare Verbesserung der Rechtslage zur Eindämmung von Missbräuchen bis hin zum Sozialbetrug erblicken wir Freiheitliche darin, dass den Organen für die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung erweiterte Befugnisse eingeräumt werden, ins­besondere auch bei der Überprüfung von Fahrzeugen. Ergänzt wird das durch die wechselseitigen Meldepflichten im Verhältnis von Arbeitsmarktservice und Fremden­behörden. – Auch da wird die schon erwähnte Problematik von Scheinselb­ständigen angesprochen.

Meine Fraktion wird daher diesem Gesetzesvorhaben gerne ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.17


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Barten­stein. – Bitte.

 


16.17.16

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! In aller Kürze, aber doch zu einigen Punkten:

Zum Ersten: Herr Professor Böhm! Sie haben völlig Recht: Es ist der prinzipielle Inhalt dieses Ausländerbeschäftigungsgesetzes oder seiner Novelle, dass wir in Abstimmung mit dem Innenressort und Ministerin Prokop versucht haben, soweit wie möglich Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung aufeinander abzustellen, weil es keinen Sinn macht – auch wenn es sich leicht sagt: Lasst die Asylanten doch arbeiten! –, dass jemand zwar asylantragsmäßig abgewiesen ist, aber dann einen Beschäftigungstitel hat, oder wenn sonst jemand unbeschränkt in Österreich sein darf, aber keine Beschäftigungsbewilligung hat und umgekehrt.

Wir haben also versucht, diese Dinge aufeinander abzustellen, und – glauben Sie es mir! – das ist technisch eine recht komplexe Sache. Ich gebe Frau Bundesrätin Neuwirth Recht: Es ist nicht ganz leicht verständlich, aber machen Sie es bei Anfragen so, wie ich es mache: Wenden Sie sich an die Experten und Expertinnen meines Hauses. – Herr Deutsch sitzt da, Frau Nowotny steht zur Verfügung, die wissen das und geben Ihnen, mir und allen anderen Interessierten Auskunft. Es geht leider Gottes nicht mit einem einzigen Titel. – Das ist nicht machbar.

Zum Zweiten ist das ein Thema, wo extreme Widersprüchlichkeiten in öffentlichen Meinungen nachzuvollziehen sind. – Herr Bürgermeister Häupl hat – aus meiner Sicht zu Unrecht gering geschätzt – in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vor einigen


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