fend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung. Ich beschränkte mich somit auf die Formulierung der Antragsbeschlussfassung wie folgt:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.
Zu Wort gemeldet ist, so höre ich, Herr Bundesrat Kaltenbacher. Stimmt das? (Bundesrat Kaltenbacher verneint.) – Es ist also niemand zu Wort gemeldet.
Wünscht jemand das Wort? (Ruf bei der ÖVP: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Wir richten uns gerne nach Ihnen!
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke. Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli
2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das
Futtermittelgesetz 1999, das Düngemittelgesetz 1994, das
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das BFW-Gesetz, das
Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzgrundsatzgesetz, das
Weingesetz 1999, das Flurverfassungsgrundsatz-Gesetz 1951, das
Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte
sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Forstgesetz 1975 und das Land-
und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2005)
(968 d.B. und 1018 d.B. sowie 7330/BR d.B. und 7350/BR d.B.)
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli
2005 betreffend ein Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
(862 d.B. und 1021 d.B. sowie 7351/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen jetzt zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Die Berichterstatterin zu den Punkten 15 und 16 ist Frau Bundesrätin Fröhlich. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das Futtermittelgesetz 1999, das Düngemittelgesetz 1994, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das BFW-Gesetz, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzgrundsatzgesetz, das Weingesetz 1999, das Flurverfassungsgrundsatz-Gesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951
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