Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 133

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über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Feld­dienst­barkeiten, das Forstgesetz 1975 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesl­ehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung. Ich komme sogleich zu Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung. Ich komme sogleich zur Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


16.33.11

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem Agrarrechts­änderungsgesetz 2005 liegt uns wieder einmal ein Gesetz vor, das eine ganze Reihe von Bereichen betrifft. Vom Wasserrechtsgesetz 1959 über das Futtermittel­ge­setz 1999 bis hin zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz spannt sich der Bogen. Insgesamt geht es um zwölf Gesetze, um Änderungen in Gesetzen, nein, 13. Oder habe ich mich verzählt?

Im Nationalrat hat das ein Kollege als „Kraut-und-Rüben-Gesetz“ bezeichnet, und dem kann man nur zustimmen. Im Landwirtschaftsausschuss des Bundesrates wurde uns auf Anfrage der grünen Kollegin erklärt, dass es deshalb so eine Zusammenfassung der Gesetze gibt, damit wir im Plenum nicht zwölf- oder 13-mal aufzeigen müssen, sondern das mit einem Mal geht.

Meine Damen und Herren! Diese Zusammenfassung hat natürlich auch Folgen, und zwar die, dass wir einigen Gesetzesmaterien unsere Zustimmung nicht geben können, obwohl wir auch dafür gewesen wären, weil diese Art von Gesamtbeschlussfassung das nicht zulässt.

Meine Damen und Herren! Nun zu den Änderungen im Wasserrechtsgesetz, um die es mir im Speziellen geht, denn da können wir nicht zustimmen. Da geht es um die vermehrte Nitratbelastung im Grundwasser. Das ist eine sehr heikle Angelegenheit. Da geht es um unser aller Gesundheit, meine Damen und Herren. Sie, Herr Bundes­minister, lassen zu, dass die Stickstoffhöchstmengen überschritten werden können, und im Ausschuss ist uns erklärt worden, dass das eine Gleichstellung von Handels- und Wirtschaftsdünger sein soll. Das ist auch eine etwas schwache Argumentation.

Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt seit 1991 flächendeckend Nitratdaten, wir haben das ÖPUL-Programm, und die Nitratbelastungen im Grundwasser werden in verschiedenen Bereichen immer höher. Es darf nicht so sein, dass die Nachhaltigkeit in diesem Bereich so ausschaut, dass wir zwar jährlich oder sogar monatlich etwas


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