Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 134

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ändern, dass das Grundwasser aber dann immer wieder mehr belastet wird. Es gibt diese Grundwasserbelastungen in großen Gebieten, im Marchland, im Marchfeld und im Eferdinger Becken. Davon reden wir seit Jahren, aber es wird nichts anders. Dort wird die Landwirtschaft sehr extensiv betrieben, und ich meine, dass das auch einer der Gründe ist, warum die Belastungen dort so groß sind.

Auch die Landwirtschaftskammer Steiermark hat im Internet geschrieben, dass die Landwirtschaft zurzeit bei der Grundwassersicherung nicht ganz vorne zu finden ist, und ich würde mir wünschen, dass das auch die anderen Landwirtschaftskammern so sehen würden.

Herr Bundesminister! Wir haben einfach das Problem, dass der Umweltschutz und die Landwirtschaft nicht immer an einem Strang ziehen können oder wollen – das lasse ich jetzt dahingestellt –, und das sehen wir an verschiedenen Punkten.

Meine Damen und Herren! Zum nitratbelasteten Grundwasser kommen auch noch die Lebensmittel. Wir alle wissen und hören es jedes Jahr, dass unsere Lebensmittel belastet sind, und das noch zusätzlich zur Grundwasserbelastung, das ist nicht gerade gesund für die Konsumentinnen und Konsumenten. Dazu kommt auch noch: Diese Nitratbelastung muss irgendwo herausgefiltert werden, und das kostet alles sehr, sehr viel Geld. Wir wissen, dass in den Wasseraufbereitungsanlagen gerade die letzten Prozente, die wir erreichen müssen, immer die teuersten sind.

Herr Bundesminister! All das sind Gründe, die uns diesem Agrarrechtsänderungs­gesetz nicht zustimmen lassen. Dem Tagesordnungspunkt 16 stimmen wir zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


16.37.52

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Zu Beginn gleich zu den Ausführungen meines Vorredners, des Herrn Bundesrates Kraml: Wenn Sie von „Kraut und Rüben“ sprechen, so meine ich auch, dass dies gute landwirtschaftliche Produkte sind, aber in diesem Gesetz finden wir sie nicht vor. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ.)

Umweltschutz und Landwirtschaft sind meiner Meinung eine Einheit, sind miteinander verbunden. (Bundesrat Kraml: Nicht immer!) Und wenn Sie sagen, die Nitratbelastung sei in gewissen Gegenden sehr hoch, und das mit diesem Gesetz verbinden, so bin ich der Meinung, dass Sie das Gesetz doch nicht so genau gelesen haben, und ich werde es Ihnen erklären, wie es wirklich ist. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Bitte, Frau Oberlehrerin! – Bundesrat Stadler: Wir hören!) – Genau bitte!

Das Agrarrechtsänderungsgesetz beinhaltet mehrere Gesetzesänderungen, und ein wesentlicher Punkt darin ist die Novellierung des Wasserrechtsgesetzes, den Sie bereits angesprochen haben. Bei dieser Änderung geht es darum, mit der Umwelt in Einklang für die Landwirtschaft wettbewerbsverzerrende Widersprüche zu beseitigen. Dies ist ein wichtiger Beitrag, denn die saubere und intakte Umwelt und die Wasser­qualität sind gerade für die Landwirtschaft eine wichtige Produktionsgrundlage, und daher sind wir immer bestrebt, dass sie gut erhalten bleibt. Da in der Landwirtschaft das Kreislaufdenken stark verankert ist und die Landwirtschaft auch für ökologisch wertvolle Produkte sorgt, meinen wir, dass dies in der Nitratrichtlinie eher negativ geregelt ist, denn die EU-Nitratrichtlinie sieht vor, dass bis zu 170 Kilogramm Stickstoff aus Wirtschaftsdünger kommen dürfen und der Rest durch Handelsdünger abgedeckt


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