Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 135

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werden kann. Aber das ist aus unserer Sicht eben nicht das Ideale, denn der Wirt­schaftsdünger ist auch noch relativ hoch bewertet.

Meine Damen und Herren! Sie können das sicher auch nicht verstehen, meine Bauern verstehen es auch nicht. Der ökologische Wert von Wirtschaftsdünger ... (Bundesrat Kraml: Dann verlangen Sie es von mir! – Heiterkeit bei der SPÖ.) Nein, die verstehen nicht, dass das so geregelt ist. (Bundesrat Gruber: Ach so!) Der ökologisch wertvolle Wirtschaftsdünger, der im Kreislauf eine natürliche Kette schließt, darf nicht im selben Ausmaß verwendet werden wie der gekaufte Handelsdünger, und dies ist natürlich eine massive Benachteiligung, die ökologisch nicht erklärbar ist.

Nun ist es eben Tatsache, dass wir das im Wasserrechtsgesetz beseitigen wollen. Dazu gibt es klar definierte Voraussetzungen, wann, wo und wie das möglich ist. Die EU-Nitratrichtlinie sieht nämlich vor, dass es in den Mitgliedstaaten Abweichungen geben kann, wenn es dafür begründete Voraussetzungen gibt. Diese müssen dann durch die Kommission überprüft werden.

Daher bin ich froh, dass wir heute die gesetzliche Grundlage schaffen, um Ungleich­heiten und Benachteiligungen der Bauernschaft, der die Landwirtschaft, die Natur und die Produktion von natürlichen und gesunden Lebensmitteln ein Anliegen ist, aus dem Weg zu räumen. Ich glaube, die Landwirtschaft liegt uns allen sehr am Herzen, daher sind wir froh, wenn wir das beseitigen können.

Es erfolgt auch die Änderung des Futtermittelgesetzes, die darin besteht, dass im EU-Futtermittelrecht eine Meldepflicht für Futtermittelbetriebe von der Produktion bis zur Verfütterung besteht und dies durch die Behörde zugelassen werden muss.

Die Kontrolle wird in Zukunft durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgen. Daher wird es zu einem einheitlichen Vorgehen für ganz Europa kommen, und das ist, glaube ich, der richtige Weg. Es ist ein richtiger Schritt für mehr Rechts­sicherheit für unsere landwirtschaftlichen Betriebe, da unsere landwirtschaftlichen Betriebe Futtermittel sowohl erzeugen als auch verbrauchen. Ich glaube jedoch, dass man das Ganze mit Augenmaß sehen muss, denn zwischen den bäuerlichen Klein­betrieben und der Futtermittelindustrie soll schon ein Unterschied bestehen.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass bereits vorhandene Aufzeichnungen genutzt werden, denn wir können unsere kleinen Betriebe nicht mit noch mehr Bürokratie belasten.

Eine wesentliche Änderung erfolgt auch im Pflanzenschutzgrundsatzgesetz, das nun vorsieht, dass die Landesgesetzgebung vorzusehen hat, dass Pflanzenschutzmittel bestimmungs-, sach- und ordnungsgemäß verwendet werden müssen und eine zeit- und zielgerechte Ausbringungstechnik verwendet wird.

Dies ist ein Punkt, der nun gesetzlich festgelegt wird, der aber bereits, glaube ich, von unseren Bauern umgesetzt wird, denn sehr viele Bauern nehmen am Umweltpro­gramm teil, und das Umweltprogramm regelt natürlich auch die Wirkstoffe und deren Ausbringung, ebenso auch die Spritzgeräteüberprüfung, die jährlich vorgeschrieben ist.

Zur Änderung im Weingesetz kann ich nur sagen, dass Österreich ein sehr klein­strukturiertes Weinbaugebiet darstellt, aber unsere Winzer legen ständig höchsten Wert auf eine qualitativ hochwertige Produktion mit typischen regionalen Geschmacks­identitäten. (Bundesrat Gruber: Die Konsumenten auch!) Die Konsumenten natürlich auch, aber vor allem die Winzer. Die erzeugen den Wein, damit ihn die Konsumenten konsumieren können. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Dadurch sind die Weine von Österreich auch sehr beliebt. Wir haben 19 Weinbau­gebiete, und nun soll es zu einer Veränderung kommen. Die Gemeinde Sitzenberg-


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