Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 136

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Reidling kommt vom Donauland ins Traisental. Dies ist geografisch gesehen, glaube ich, sehr sinnvoll.

Weiters werden Strafbestimmungen zur bestehenden DAC-Weinverordnung festgelegt. Damit hat der Konsument verstärkt die Sicherheit für Österreichs Qualitätsprodukte.

Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Diese Gesetzesänderungen im Agrar­recht sind größtenteils EU-Anpassungen, sodass die Gleichstellungen einfach näher rücken. Gleiche Bedingungen für gleiche Produktionsgrundlagen – dem können Sie die Zustimmung sicher nicht verwehren, denn die typische bäuerliche Landwirtschaft liegt uns, glaube ich, allen sehr am Herzen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Boden: Wo bleibt die versprochene Erklärung?)

16.45


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte. (Bundesrat Boden: Erklär ihr das Gesetz bitte!)

 


16.45.33

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Kraml hat mir ja schon einiges vorweggenommen. Ich habe im Ausschuss nachgefragt, warum wir ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Ich werde trotzdem meine Sicht der Dinge noch klarlegen. Vielleicht können Sie mir dann noch sagen, was daran nicht stimmen soll. Aber es sind zwölf oder dreizehn Gesetze; da war ich mir auch nicht ganz sicher, da haben Sie mich jetzt verwirrt. Ich habe nur zwölf gezählt, da habe ich offenbar eines übersehen. (Weitere Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Doch zwölf? Na schau!

Wir haben ein Problem mit diesen Sammelnovellen, und wir haben ja auch schon im Ausschuss gefragt, worin denn der Vorteil läge oder wo sich diese Vorgangsweise bewährt hätte, dass man über zwölf Gesetze auf einmal abstimmt. Die Antwort darauf war mehr oder weniger, dass wir dann nicht so oft die Hand heben müssten. Möglicherweise ist es aber deshalb so, weil Sie es in letzter Zeit immer so eilig haben, weil Sie nicht warten wollen, bis wir 24-mal die Hand gehoben haben. Ich würde mich jedenfalls freuen. Ich hätte gerne hin und wieder einmal die Hand gehoben, ich hätte bei einigen dieser Gesetze die Hand gehoben (ironische Heiterkeit bei der ÖVP), aber in diesem Fall, nachdem der Mehrzahl meiner Meinung nach nicht zuzustimmen ist, müssen wir heute bei diesem Punkt gar nicht die Hand heben. Das tut mir irgendwie Leid, und ich würde Sie bitten, dass wir diese Sammelgesetznovellen in Zukunft doch vermeiden können. (Bundesrat Dr. Kühnel: Sie können Ihre Meinung ja noch ändern, Frau Kollegin! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nein, wir sind keine Umfaller. Wenn der Großteil der Gesetze abzulehnen ist, dann werde ich sicher da nicht die Hand heben.

Des Weiteren ist es so, dass ein wichtiger Punkt, warum wir diese Wasserrechts­gesetznovelle ablehnen, die mögliche Erhöhung der Nitratbelastung ist. Ob jetzt der Handelsdünger teurer ist oder der Wirtschaftsdünger, prinzipiell ist weniger oft mehr. Deshalb würde ich sagen, dass es nicht sinnvoll ist, auf Grund einer EU-Richtlinie, die ermöglicht, den Stickstoffeintrag zu erhöhen, ihn auch wirklich erhöhen zu müssen. (Bundesrätin Diesner-Wais: Sie verstehen nicht, was ein Wirtschafts- und was ein Handelsdünger ist!) Es müsste in unserem Sinne sein, wenn man eben insgesamt ein bisserl weniger Dünger nimmt, denn jeder Dünger, sowohl der Wirtschaftsdünger als auch der Handelsdünger, wird sich auf die Nitratbelastung auswirken, sonst würde man es ja nicht berechnen müssen.

 


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