Ein weiteres Problem, das wir haben, ist
der Entfall der Genehmigungspflicht für das Halten von Nutztieren ab
3,5 Dunggroßvieheinheiten pro Hektar. Es ist meiner Meinung nach
kontraproduktiv. Auch wenn die Genehmigungspflicht bis jetzt kaum vollzogen
worden ist, so ist es doch eine Steuerungsmöglichkeit. Wo sonst soll man ansetzen,
wenn nicht in der Intensivtierhaltung, um die Nitratbelastung vielleicht doch
wieder zu senken? (Zwischenrufe bei der
ÖVP.)
Das Futtermittelgesetz beinhaltet sicher einige Verbesserungen. Ein Problem, das wir sehen, sind die Strafen für Kennzeichnungsmängel bei GVO-Futtermitteln, die letztendlich für die Firmen, die es betreffen könnte, mehr oder weniger ein Klacks sind und das Ganze zum Kavaliersdelikt verkommen lassen. Bei laufenden Verstößen fehlt uns die Verpflichtung der Behörde, darüber auch die Öffentlichkeit zu informieren.
Beim Flurverfassungsgrundsatzgesetz und beim Waldweidennutzungsrecht sehen wir auch einen grundsätzlichen Fortschritt, und es ist schön, dass die EU-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie hier auch berücksichtigt wird. Schöner wäre es gewesen, wenn das Ganze in einem umfassenden UVP-Gesetz geregelt worden wäre und nicht in den verschiedenen Gesetzen überall ein bisschen was von einer Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie drinnen stünde.
Insgesamt eben Kritik an dieser Sammelnovelle. Das ist eine Unart in meinen Augen, und im Einzelnen zeigt sich ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Warum?) Ich hätte gerne fünf von diesen Gesetzen zugestimmt. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Dann können Sie ja zustimmen!) Nein, das kann ich nicht. Das kann ich ganz sicherlich nicht. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Nein, nicht fünf zu zwei, sondern fünf zu sieben, Herr Minister.
Im Einzelnen zeigt sich an dieser Novelle meiner Meinung auch, dass der Umweltminister in Ihnen gegen den Landwirtschaftsminister leider keine Chance hat. (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit bei der ÖVP.)
16.49
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.
16.50
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Eingangs zur schon erwähnten Frage der Frau Abgeordneten Kerschbaum zur Sammelnovelle ein ganz klares Bekenntnis: Wir haben in den letzten Jahren mehrmals mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz viele Gesetze zusammengefasst, um mit dem Betriebsmittelrecht zum Teil in der Umsetzung, zum Teil in der Antwort auf Herausforderungen, die wir geben wollen, gemeinsam eine Antwort zu suchen. Das ist klug, um all das, was uns im agrarischen Bereich betrifft, im Betriebsmittelrecht, im Entfernteren in der EU-Umsetzung und in dem, was wir auch in der Ausrichtung wollen, gemeinsam zu diskutieren und darüber auch eine Sammelnovelle zu machen. Ich halte das für einen wichtigen Punkt. Es sind 13 Gesetze, die hier zusammengefasst sind, und jedes für sich bringt substantielle Verbesserungen in jenen Bereichen, die in den einzelnen Gesetzen angesprochen sind.
Ich möchte auch gar nicht mehr über „Kraut und Rüben“ diskutieren, wie manche das angesprochen haben. Jedes Gesetz an sich und jede Novelle, die wir dort vorhaben, wird uns weiterbringen auf einem nachhaltigen ökosozialen Weg in der österreichischen Landwirtschaft.
Es kann auch keine Rede davon sein, dass der Umweltminister unterliegt oder über die Landwirtschaft siegt, sondern genau das ist der Vorteil eines Lebensministers: beide
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