unbedingt umsetzen muss. Davon, dass es
wichtig für eine Kreislaufwirtschaft ist, wenn man den möglichen
Stickstoffeintrag erhöht, kann doch auch keine Rede sein. (Zwischenruf des
Bundesrates Höfinger.) Ja, trotzdem ist es keine
Kreislaufwirtschaft, wenn man Gülle konzentriert ausbringt. Das ist meiner
Meinung nach auch das Problem mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht für das
Halten von Nutztieren ab 3,5 Großvieheinheiten.
Außerdem ist es doch so, dass im ÖPUL Förderungen ausbezahlt werden, wenn man die Nitratbelastung niedriger hält oder weniger Dünger ausbringt, als erlaubt wäre. Auf der anderen Seite macht man dann Ausnahmegenehmigungen, dass man wieder mehr ausbringen darf. Das ist ein Widerspruch. Sie sagen nein, ich sehe es eben schon so. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.58
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. (Bundesrat Boden: Der Kühnel! – Heiterkeit bei der SPÖ.) Als Ordner kann er das natürlich in seiner Fraktion so weitergeben. Kein Problem.
Frau Kollegin, wünschen Sie ein Schlusswort als Berichterstatterin? (Berichterstatterin Fröhlich: Nein!) – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung, nachdem die Debatte geschlossen ist.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend das Agrarrechtsänderungsgesetz 2005.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegendem Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli
2005 betreffend Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für
Ernährung und Landwirtschaft samt Anlagen und Erklärung (514 d.B. und
1019 d.B. sowie 7352/BR d.B.)
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli
2005 betreffend Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der
Internationalen Pflanzenschutzkonvention sowie revidierter Text der
Internationalen Pflanzenschutzkonvention samt Anlage (612 d.B. und
1020 d.B. sowie 7353/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 17 und 18 ist Herr Bundesrat Bogensperger. Ich bitte um die Berichte.
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