Auch hier ersuche ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ebenfalls angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Auch hier ersuche ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Hier stelle ich die Stimmenmehrheit fest. Somit ist der Antrag angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
8. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das
Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das
Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz
für Berufstätige, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern
und Sportlehrern, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das
Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche
Berufsschulen, das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und
forstwirtschaftliche Fachschulen und das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung
geändert werden (Schulrechtspaket 2005) (975 d.B. und 1044 d.B.
sowie 7335/BR d.B. und 7358/BR d.B.)
Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Baier. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Der Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen, das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen und das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Peter Mitterer: Die Debatte ist eröffnet.
Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. Ich darf es ihr erteilen.
18.17
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Schulrechtspaket, das wir hier behandeln, ist zum größten Teil leider Scheinaktivität. Beinahe die Hälfte des Gesetzestextes befasst sich mit der Umbenennung von Leibesübungen in „Bewegung
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