Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 171

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Wir stellen deshalb folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth und KollegInnen betreffend 170 Millionen Euro Sofortprogramm für die Universitäten, eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 24

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, den österreichischen Universitäten im Rahmen eines Sofortprogramms 170 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.“

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Ich hoffe, Kolleginnen und Kollegen, dass alle (Bundesrat Bieringer: Woher sollen sie es nehmen? Sagen Sie es uns!), unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit, diesem Antrag heute die Zustimmung geben, Kollege Bieringer – im Sinne der Zukunft der jungen Menschen in unserem Staat. Das wird uns dieses Geld wert sein. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.03


Präsident Peter Mitterer: Der von den Bundesräten Mag. Susanne Neuwirth, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend 170 Millionen Euro Sofortprogramm für die Universitäten ist ausreichend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

Entschuldigung, ich korrigiere, Frau Bundesrätin Fraunschiel gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das Burgenland hat doch gar keine Universität! – Bundesrat Mag. Pehm: Doch! Doch, Frau Kollegin! Selbstverständlich! Die Musikuniversität in Oberschützen!)

 


19.03.56

Bundesrätin Andrea Fraunschiel (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Da jetzt diskutiert wird, wieso ich mich hier überhaupt zu Wort melde, kann ich die Kolleginnen und Kollegen vielleicht insofern beruhigen: Ich bin heute zwei Mal zu Wort gemeldet, wurde schon gebeten, eine Wortmeldung zurückzuziehen. Ich habe gesagt, beide Wortmeldungen werden nicht länger als 10 Minuten dauern. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das ist okay! – Bundesrat Konecny: Jetzt sind wir eh wieder gut im Plan!)

Das EuGH-Urteil vom 7. Juli ist auf jeden Fall enttäuschend. Es ist nicht einzusehen, dass zwar bei Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit die Regeln des Her­kunftslandes gelten, beim Universitätszugang jedoch nicht. Es ist natürlich einfach, jetzt zu sagen, wir haben das alles schon gewusst, das haben wir immer schon gesagt, und der Frau Minister vorzuwerfen, sie habe sich da nicht genug eingesetzt.

Es gab genug Rechtsexperten, die der Meinung waren, dass unsere Argumentation ziehen müsse. Es gibt auch genug Rechtsexperten, die sagen, dass dieses Urteil nicht dem EU-Recht entspricht. Ich möchte hier jetzt gar keine juristischen Abhandlungen durchführen, aber wir stehen vor einer Situation (Bundesrat Gruber: Vor einem Scherbenhaufen!), dass eben Abiturientinnen und Abiturienten, die in ihrer deutschen Heimat unter den Numerus clausus fallen, uneingeschränkten Zugang zu österreichi­schen Universitäten haben. Die betroffenen Studienfächer sind Humanmedizin,


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