So sind die Tatsachen (Staatssekretär Dr. Finz: Schauen Sie einmal nach Wien! Dort ...!), damit müssen wir leider im Moment leben. Aber wir hoffen, dass sich das bald ändern wird.
Nächstes Thema: Katastrophenschutzfonds. – Dieser Fonds ist im Jahr 1995 einer gesetzlichen Änderung unterworfen worden, und seither zieht der Finanzminister von diesem ständig Geld zur Budgetsanierung ab. Zu diesem Zweck ist dieser Fonds nicht eingerichtet worden, daran muss sich endlich etwas ändern. (Staatssekretär Dr. Finz: Es wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgezogen! Nur in diesem Rahmen!)
Es sind seit dem Jahr 1995 dreistellige Millionenbeträge entnommen worden. (Staatssekretär Dr. Finz: So ist es im Gesetz vorgesehen!) Das kann nicht so sein. Nehmen wir doch dieses Geld für den vorsorgenden Hochwasserschutz! (Staatssekretär Dr. Finz: Dann muss man das Gesetz ändern!)
Ja, Herr Staatssekretär! Aber dafür sind Sie doch in der Regierung, nämlich dafür zu sorgen, dass die Fonds ordentlich abgedeckt sind, dass die Mittel zur Verfügung stehen. (Staatssekretär Dr. Finz: Nein, es gibt einen Gesamtdeckungsgrundsatz! Wenn was übrig bleibt, fließt es wieder dem allgemeinen ...! Das sind finanzwirtschaftliche Grundsätze! Das steht in der ...!) – Wir machen jetzt ein Zwiegespräch.
Summa summarum geht es auf jeden Fall darum, dass wir einerseits die gesetzlichen Kompetenzzersplitterungen beseitigen und andererseits in diesem Bereich Verbesserungen durchführen. Natürlich muss man das Raumordnungsgesetz generell verbessern, so, wie es vorhin schon angesprochen worden ist, nämlich dahin gehend, dass man einerseits den Druck von den Gemeinden, von den Bürgermeistern wegnimmt und andererseits die Mittel für den Hochwasserschutz erhöht. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Bachner.)
13.25
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.
13.25
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Hoher Bundesrat! Ich möchte mich zuerst dafür bedanken, dass alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen werden. Das finde ich bei solch einer bedeutenden Materie äußerst wichtig.
Ich möchte hier anführen, dass wir schon
Akontoleistungen auf Grund der Hochwasserkatastrophe erbracht haben, und zwar
im Ausmaß von 37,8 Millionen €. Zusätzlich sind
21,4 Millionen € gerade in Anweisung. Also, wir haben sofort
reagiert, haben nicht gewartet, bis Rechnungen vorliegen, sondern haben bereits
Mittel zur Verfügung gestellt. (Präsident
Mitterer übernimmt den Vorsitz.)
Zum vorbeugenden Katastrophenschutz möchte ich anführen, dass wir derzeit jährlich 140 Millionen € – das ist nicht so wenig ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das ist nicht so wenig, aber es ist zu wenig!)
Wenn ich die Mittel der Länder und Gemeinden und die Mittel privater Interessenten dazurechne, dann komme ich auf einen jährlichen vorbeugenden Katastrophenschutz von 200 Millionen €. Ich weiß, das klingt nach wenig, aber das sind in Schilling Milliardenbeträge. Das sind fast 3 Milliarden Schilling, und das geben wir derzeit vorbeugend aus.
Bei den Bundesflüssen deckt der Bund 85 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent, bei den Interessentengewässern deckt der Bund 60 Prozent, das Land 30 Prozent, die Ge-
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