Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 79

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

meinden 10 Prozent, bei der Wildbachverbauung trägt der Bund 58,7 Prozent, das Land 18,5 Prozent und 18,5 Prozent die Interessenten. Also, wir geben da nicht so wenig aus.

In Schreiben von Landeshauptleuten wird gefordert – diese Schreiben habe ich hier –, der Bund solle aufstocken, aber gleichzeitig wird gesagt, die eigenen Mittel könnten nicht aufgestockt werden – dies, obwohl ein genauer Kostenschlüssel besteht. So geht es nicht!

Wir erklären unsere Bereitschaft, darüber Gespräche zu führen. Wir werden sie auch führen und laden dazu auch ein. Wir wollen jetzt wissen, wie die Überarbeitung der bis­herigen Pläne auf Grund der aktuellen Schäden ausschaut und welche Mittel erforder­lich sind und wie die nach dem vereinbarten Kostenschlüssel zu errechnenden Mittel gemeinsam aufgebracht werden.

Herr Bundesrat Einwallner! Ich weiß nicht, weshalb der Bund das Wetterradar bezah­len muss. Aber wir sind gerne bereit, nach den bisherigen Kompetenzregeln vorzuge­hen. Ich kenne mich in der Bundesverfassung relativ gut aus und frage mich, seit wann das eine Bundeskompetenz ist. Sollte vom Herrn Landeshauptmann auch das zur Sprache gebracht werden, werden wir das in die Gespräche über die gemeinsamen Finanzierungen gerne mit einbeziehen.

Nun zu den Ausführungen zur Hilfskarenz, zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen: Ich möchte sehr davor warnen, dieses Problem nur einseitig, nur aus einer bestimmten Perspektive zu sehen.

Es klappt im Wesentlichen, wenn freiwillige Helfer für Katastropheneinsätze frei be­kommen. Wie gesagt, es klappt im Großen und Ganzen. Mir sind im Einzelnen keine Beschwerden bekannt. Wenn es wo nicht geklappt hat, haben wir sofort die Sozialpart­ner, bis hinauf zum Präsidenten auf der einen Seite und dem Gewerkschaftspräsiden­ten auf der anderen Seite, eingeschalten, und die haben dann mit den Unternehmun­gen geredet.

Sie müssen aber auch bedenken, dass es Kleinstunternehmungen mit zwei, drei Ar­beitnehmern gibt. Wenn von diesen einer bei der freiwilligen Feuerwehr ist, dann kann der Unternehmer nicht auf ihn verzichten, er kann es sich nicht leisten, dass der drei, vier Wochen lang weg ist, denn sonst kann er seinen Betrieb zusperren. Das kann man mit sozialrechtlichen Bestimmungen nicht lösen.

Wenn man sozialrechtliche Bestimmungen einbaut – und wir sehen das bei Behin­derten oder bei Lehrlingen –, wenn man zum Beispiel den Kündigungsschutz in einem extremen Ausmaß ausbaut, die Hilfskarenz ausdehnt und dergleichen mehr, dann führt das dazu, dass etwa Arbeitnehmer, die bei der freiwilligen Feuerwehr sind, erst gar nicht aufgenommen werden, weil sie auf einen gesetzlichen Bonus verweisen können.

Die derzeit geltenden Bestimmungen reichen dem Grunde nach aus, ermöglichen eine flexible Handhabung. Die Arbeitgeber sind in der Regel oder nach Zureden vernünftig, und es klappt im Großen und Ganzen.

Außerdem ist zu bedenken: Wir reden die ganze Zeit davon, dass man für die Wirt­schaft die Lohnnebenkosten senken soll. Aber das sind lauter Lohnnebenkosten, die wir dann der Wirtschaft aufbürden! Wir können die Kosten dafür aber auch nicht dem Staat aufbürden, so wie es jetzt vorgeschlagen wurde, denn das sind dann vom Staat zu tragende Kosten, für die wiederum der Steuerzahler aufkommen muss, und was soll der Steuerzahler noch alles leisten. Es gibt keinen Bankomaten, der aus dem Himmel gespeist wird, sondern wir haben nur eine verfügbare Summe, und diese müssen wir so fair wie möglich, gerecht und angemessen auf alle Teile verteilen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite