Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 80

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Nun eine Bemerkung zum Thema „Pensionserhöhung“: Mein Kollege Dolinschek hat sicherlich gemeint, dass unter dieser Regierung in Zukunft die Pensionserhöhung gemäß der Inflationsrate erfolgt. (Bundesrätin Bachner: Nein!) Unter sozialdemokra­tischen Sozialministern war es anders. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Da wurde nach folgender komplizierter Formel vorgegangen: Wie hoch ist die Inflationsrate?; dann: Was machen die Lohnerhöhungen der Aktiven aus?; dann: Wie viel beträgt die Arbeits­losenrate? Diese Formel hat kein Mensch verstanden. Da haben wir gesagt: Davon gehen wir ab! Jetzt wird eindeutig gemäß der Inflationsrate erhöht. Nächstes Jahr sind es 2,5 Prozent. Das ist eine faire Aufteilung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.31


Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferent­schädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 – HWG 2005 erlassen wird, das Kata­strophenfondsgesetz 1996 und weitere Gesetze geändert werden und abgabenrecht­liche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen vorgesehen werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Sep­tember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung in Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe des Jahres 2005 gewährt wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch das ist mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Der Antrag gilt somit als angenommen.

13.32.465. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlassen wird sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsge­setz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Ju­gendausbildungs-Sicherungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden (1075 d.B. und 1093 d.B. sowie 7377/BR d.B.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Prutsch. Ich bitte ihn um die Berichterstattung.

 


13.34.01

Berichterstatter Günther Prutsch: Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des


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