Nationalrates vom
28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Beschäftigungsförderungsgesetz
(BeFG) erlassen wird sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz,
das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz,
das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das
Dienstleistungsscheckgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das
Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden.
Dieser
Bericht liegt allen Bundesräten in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich
daher dessen Verlesung.
Ich komme
sogleich zur Verlesung des Ausschussantrages:
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Präsident Peter Mitterer: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Bundesrat Mayer. Ich darf ihm dieses erteilen.
13.34
Bundesrat
Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Unter der Regierung
Schüssel haben Beschäftigung und Wachstum oberste Priorität. (Bundesrätin Bachner: Nur glauben
das viele nicht!) Auch wenn Sie es nicht glauben, liebe Kollegin, das ist so! (Bundesrätin Bachner:
Nein!) Ich werde es Ihnen im
Laufe meiner Rede erklären. (Beifall bei der ÖVP.) – Ich danke
meiner Fraktion. Sehr aufmerksam!
So sollte jede Rede beginnen: mit
einem netten Auftakt, nämlich einer kleinen Aufmerksamkeit von Seiten der
eigenen Fraktion.
Die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Konjunkturbelebung des österreichischen Arbeitsmarktes setzen die notwendigen Impulse. Mit dem vorliegenden Beschäftigungsförderungspaket werden zusätzlich 285 Millionen € für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt.
Obwohl Österreich im EU-Vergleich nach wie vor eine geringe Arbeitslosigkeit hat, weil wir mit großer Umsicht und mit großem Engagement an diesem Problem arbeiten, waren bisher gewaltige Anstrengungen erforderlich, um diesen Standard zu halten. Dazu zählen – um hier nur einige Beispiele zu nennen –: Konjunkturpaket 1 und 2, Wachstums- und Standortpaket, Steuerreform 2004 und 2005 (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Schöne Worte!), Reformdialog für Wachstum und Beschäftigung. Ein weiteres Bespiel für Sie, Frau Kollegin Lichtenecker: regionale Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive.
Das sind nicht nur schöne Worte, das sind
auch Taten, die diese Bundesregierung gesetzt hat, liebe Kollegin Lichtenecker! Können Sie das
dementieren? (Zwischenruf.) –
Stimmt! Ich danke, dass Sie spontan erkannt haben, dass wir das wirklich
umgesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Dr. Lichtenecker:
Höchste Arbeitslosenquote!)
Diese
Maßnahmen brachten seit dem Jahr 2002 einen kontinuierlichen Wachstumseffekt –
auch in diesem Jahr – in der Höhe von 1,7 Prozent. Für das nächste
Jahr gibt es eine noch bessere Prognose. (Bundesrätin
Dr. Lichtenecker: Das stimmt ja auch
nicht!)
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