Liegen weitere Wortmeldungen vor? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28.
September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der
Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (891 d.B. und 1038 d.B. sowie
7380/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28.
September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und
Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (892 d.B. und 1039 d.B.
sowie 7381/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28.
September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der
Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (1061 d.B. und
1097 d.B. sowie 7382/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 8 bis 10 ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte ihn um die Berichterstattung.
Berichterstatter
Wolfgang Schimböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär!
Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Ich möchte den Antrag insoweit ergänzen, dass auch dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt werden soll.
Ich bitte, gleich die weiteren Berichte anzuschließen.
Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Ich berichte auf Wunsch des Herrn Präsidenten gleich auch zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10.
Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich
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