um Entschuldigung: Cent habe
ich gemeint! (Bundesrat Konecny: Okay, dann bin ich wieder zufrieden!)
Eines möchte ich auch noch sagen, weil heute immer wieder betont wurde, es sei zwar der richtige Ansatz, aber es sei zu wenig: Herr Abgeordneter Matznetter hat uns vor ein paar Tagen wieder wegen eines Defizits kritisiert. Die Sozialdemokratie sollte sich einmal einig werden: Sollen wir mehr ausgeben, ein höheres Defizit machen – oder sollen wir sparen und weniger ausgeben? (Bundesrat Konecny: Besser ausgeben, Herr Staatssekretär!) Aber dieser Zickzackkurs ist ja das Markenzeichen der Opposition. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.03
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist offenbar nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit,
falls Kollegin Konrad nicht aufzeigen wollte. (Ruf bei der ÖVP: Die hat
geschlafen! – Bundesrätin Konrad: Ich wollte nicht aufzeigen, Herr
Kollege!) Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28.
September 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines
österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten
Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit
Niedrigeinkommen (1072 d.B. und 1100 d.B. sowie 7379/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum
7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter
ist Herr Bundesrat Wiesenegg. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter
Helmut Wiesenegg: Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Wir haben
heute schon viel über Naturkatastrophen gehört, daher bringe ich nun den
Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
28. September 2005 betreffend
ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom
Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von
Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen.
Geschätzte Damen und Herren! Dieser Bericht liegt Ihnen allen vor, daher
bedarf es keiner genauen Erläuterung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.
Die zum Wort gemeldete Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker ist nicht im Saal, die Wortmeldung verfällt daher.
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