Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 117

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Zu der Erweiterung auf die 40 Tonnen hat uns im Ausschuss der zuständige Beamte des Ministeriums schon erklärt, dass es schon mit vielen Ländern Verträge gibt, die es erlauben, dass sie mit 40 Tonnen bei uns durchfahren dürfen.

Zum Thema Fahren mit Licht am Tag. – Wie Sie schon gesagt haben, Herr Kollege Gruber, geht es um die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Fahren mit Licht am Tag bringt eine Reduktion der Unfallzahlen und eine Reduktion der Zahl der Unfalltoten auf den Straßen im Ausmaß von bis zu 30 Personen, wie das aus den Expertenhea­rings hervorgegangen ist. Es gibt überall ein Für und Wider, so auch beim Fahren mit Licht am Tag, aber es war die einstimmige Meinung beziehungsweise belegen alle Stu­dien, dass das Fahren mit Licht am Tag keine Verschlechterung, aber sicher eine Ver­besserung bezüglich der Unfallzahlen bringt. Kann man nur einen einzigen Unfalltoten damit vermeiden, so lohnt sich diese Maßnahme bereits; das ist meine Meinung. (Bun­desrat Gruber: Es geht ja auch um die Bestrafung!) Daher verstehe ich nicht, warum nicht alle Fraktionen dafür sind.

Außerdem sagt die Statistik, dass bei uns bereits 50 Prozent mit Licht am Tag fahren. Der Mehrverbrauch an Treibstoff durch diese Maßnahme ist sehr gering und daher meiner Meinung nach kein Argument, um diese Novelle abzulehnen. Eine Berechnung sagt, dass 0,1 Liter pro 100 Kilometer mehr verbraucht werden. Das wären bei durch­schnittlich 10 000 Kilometern pro Jahr zirka 10 Liter Mehrverbrauch von Treibstoff. (Bundesrat Gruber: Bei einigen Millionen Autos!)

Mit dieser Novelle wird ein erster Schritt bei der so genannten Zählregel, die von Ihnen bereits angesprochen wurde, gesetzt: Bei der Beförderung von Kindern im Gelegen­heitsverkehr, zum Beispiel Schulausfahrten, Theater- und Skikursfahrten et cetera, wird von „drei zu zwei“ auf „eins zu eins“ umgestellt.

Im Bereich der täglichen Großbusfahrten von der Schule zum Wohnort ist es derzeit noch nicht möglich, das „eins zu eins“ umzusetzen, da in den Spitzenzeiten – also in der Früh, wenn die Kinder in die Schule geführt werden, das ist ein ziemlich enger Zeit­raum, und genauso wieder bei der Nachhausefahrt – derzeit, wie die Berechnungen sagen, zusätzlich 200 Busse benötigt würden. Die Unfallstatistiken sagen aber, dass es bei den Großbussen sehr wenig Unfälle gibt. Anders ist es bei den Kleinbussen; da ist die Unfallhäufigkeit höher.

Weiters wird mit dieser Novelle die Grundlage für eine so genannte duale Führer­scheinausbildung geschaffen.

Meine Fraktion wird diesem Gesetzesantrag selbstverständlich zustimmen, da es um die Sicherheit auf unseren Straßen geht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.56


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.56.08

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir werden diesen beiden Gesetzen nicht zustimmen. Herr Kollege Gruber hat schon einiges vorweggenommen, was die KFG-Novelle be­trifft. Wobei: „Licht am Tag“ ist etwas, was ich an und für sich schon sehr positiv sehe, und ich denke, dass da die Vorteile überwiegen. Ich hoffe, dass die Evaluierung dann auch wirklich stattfindet und das Ergebnis „Licht am Tag“ bestärken wird.

Was mich daran hindert, der KFG-Novelle zuzustimmen, ist eindeutig die Regelung für die Schulbusse. Meine Kinder fahren mit Schulbussen. Ich selbst bin auch jahrelang mit Schulbussen gefahren, und ich weiß, wie es da zugeht. 200 Busse mehr – ja, das


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