Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 118

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ist eine relative Zahl, aber ich denke, die Sicherheit unserer Kinder sollte das schon wert sein.

Ein weiterer Punkt, den ich noch erwähnen möchte, ist die Erhöhung der Strafrahmen. Seit 50 Jahren sind sie unverändert, und jetzt werden sie angehoben, wobei zu sagen ist: Seit 1958 ist der Verbraucherpreisindex um 506 Prozent gestiegen, das heißt, die Strafrahmen sind jetzt im Wert um ein Viertel geringer gegenüber damals. Ich hoffe, dass sich das zukünftig öfter jemand anschaut und die Strafrahmen angepasst werden, denn diese Strafen sollen ja auch Sinn machen.

Der zweite Punkt: das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Ich denke, dass die Sicherheit gerade in diesem Bereich allen von uns wichtig ist. Für uns gibt es einige Punkte, die in der Umsetzung bedenklich erscheint. Das Erste ist die eher moderate Erhöhung der Strafsätze für schwere Vergehen. Dem gegenüber steht eine Senkung der Strafsätze für mittlere und leichte Vergehen: Bei insgesamt 19 Vergehen ist der Strafrahmen ge­senkt worden.

Ich bin der Meinung, dass gerade im Transportgewerbe ein derartiger Konkurrenz­kampf droht oder bereits stattfindet, dass die Strafen schon ein Ausmaß haben sollten, bei dem man das Gefühl hat: Ja, es zahlt sich aus, sich an die Regeln zu halten. Wenn ich erwischt und bestraft werde, dann kostet mich das mehr, als wenn ich die Regeln nicht einhalte.

Ein weiterer Punkt: Einige Pflichten, die bisher dem Zulassungsbesitzer zugeordnet worden sind, werden künftig dem Beförderer auferlegt. In Zeiten von Scheinselbstän­digkeit und Frächterskandalen habe ich da schon ein bissel Bedenken, dass da irgend­wann einmal doch der Lenker zum Handkuss kommt. Ich denke, der Lenker ist in die­sem Fall das schwächste Glied in der Kette. Er kann sich schwer dagegen wehren, wenn ihm sein Chef sagt: Du fährst jetzt 24 Stunden durch und nicht 8 Stunden!

Der letzte Punkt: Je mehr kontrolliert wird, desto effizienter ist das ganze Gesetz. Si­cherheitsvorkehrungen werden in erster Linie dann eingehalten werden, wenn regel­mäßig kontrolliert wird. Besonders wichtig ist uns das bei den Gefahrenguttransporten.

Es gibt eine AK-Studie, die sich damit beschäftigt, wie die ökonomischen Aspekte und Auswirkungen auf den Wettbewerb ausschauen. Ich zitiere: In der AK-Studie über Transportpreise und Transportkosten zeigt der Autor Max Herry auf, dass ohne illegale Praktiken die Preise im LKW-Verkehr mindestens 50 Prozent höher sein müssten.

Im Straßengütertransport sparen Unternehmen durch die Nichteinhaltung der gesetz­lichen Vorschriften im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht einen wesentlichen Anteil der Kosten. Die Preise müssten entsprechend höher sein, würden die Gesetze zumindest annähernd eingehalten. – Zitatende.

Ich meine, dieser Punkt ist bedenklich. Ich glaube, das Einzige, das man in dieser Hin­sicht machen kann, soll und muss, sind strenge und scharfe Kontrollen. An den Kon­trollen ändert sich durch diese Gesetzesänderung aber jetzt leider überhaupt nichts. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Weil­harter das Wort.

 


16.00.32

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 zielen, so glaube ich, in Summe darauf ab, die Verkehrssicherheit anzuheben. Beim Tages­ordnungspunkt 12 ist das Fahren mit Licht am Tag das Hauptthema. Dabei geht es


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