zweijährige Evaluierungsphase durchführen,
wobei es darum geht, genau zu überprüfen, welche Auswirkungen nun Licht am Tag
hat – ob das Vorteile bringt oder ob allenfalls etwa einspurige Fahrzeuge
dadurch benachteiligt werden. Das werden wir alles genau evaluieren. Nach zwei
Jahren werden wir einen Bericht vorlegen und dann endgültig entscheiden,
welche Konsequenzen wir daraus ziehen – ob dieses Projekt fortgeführt
wird oder ob allenfalls Ergänzungen notwendig sind. (Bundesrat Gruber:
Herr Staatssekretär! Muss es gleich strafbar sein?)
Alles in allem, glaube ich, ist dieser Tag ein guter Tag für mehr Verkehrssicherheit. Sie sollten sich eigentlich vollinhaltlich dazu bekennen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.11
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 sowie die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend eine Gefahrgutbeförderungsgesetz-Novelle 2005.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss
keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist angenommen.
Beschluss
des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend Satzung der
Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion,
Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten
(Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten
(Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung und des Vertrags der
Internationalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärungen und
Vorbehalten (1001 d.B. und 1107 d.B. sowie 7385/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindinger. – Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Ewald Lindinger: Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten
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