Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 120

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Ich verweise auch darauf, dass ich mit einigen anderen Punkten, die hier kritisiert wor­den sind, nicht übereinstimme. Ich glaube, Sie sollten erkennen, dass es doch einen deutlichen Fortschritt gibt, was zum Beispiel erstens das Thema Änderung der Zähl­regel betrifft. Ja, es ist richtig, sie gilt noch nicht, auch nicht im Linienverkehr bei Groß­bussen, und zwar diese 1:1-Zählregel. Das ist vollkommen richtig. Aber wir machen einen weiteren Schritt in diese Richtung. Beim Gelegenheitsverkehr, der ja zum Groß­teil von privaten Unternehmen bedient wird, und vor allem auch bei den Kleinbussen, die im Schülertransport eingesetzt werden, gibt es diese Zählregel schon. Dort haben wir sie schon eingeführt. Nur bei den großen öffentlichen Bussen, zum Beispiel beim Postbus und beim Bahnbus, die in erster Linie für den Schülerverkehr herangezogen werden, gilt diese Regel noch nicht – eben nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für diese Unternehmen.

Das heißt, wir üben hier entsprechende Nachsicht, wir geben diesen Busunternehmen quasi noch einmal einen gewissen Zeitraum, sich darauf einzustellen. Aber ich bin davon überzeugt, dass wir bei einer der nächsten Novellierungen des KFG auch dieses Thema endgültig so regeln werden, dass dann auch bei Post- und Bahnbus diese Zähl­regel entsprechend umgesetzt und auch für sie eine 1:1-Regelung eingeführt wird. (Bundesrat Stadler: Dann dürfen Sie den nicht verkaufen! Sonst gibt es keinen Post- und Bahnbus! Dann ist es zu spät!)

Ich verstehe das nicht. Ich sage Ihnen nur, das geschieht nicht zuletzt aus Rücksicht auf diese Unternehmen, denn sie befinden sich in einem schwierigen Sanierungspro­zess. Der Bahnbus wird bedauerlicherweise auch heuer wieder einen sehr hohen Ver­lust ausweisen. Er kann es sich gar nicht leisten, diese umfangreichen Neuinves­titionen durchzuführen, die eigentlich notwendig wären, wenn man dieses Gesetz ent­sprechend umsetzt. Es müssten dann mehr Busse zu den Spitzenzeiten, wenn Schüler transportiert werden, eingesetzt werden. Weil sich Bahn- und Postbus in einem Sanie­rungsprozess befinden – sie haben immer hohe Verluste gemacht; der Bahnbus macht diese hohen Verluste noch heute –, nehmen wir Rücksicht darauf und sagen: Okay, lieber Bahnbus, lieber Postbus, du musst wissen, auch in diesem Bereich hast du Nachholbedarf. Bei der nächsten Novelle des KFG werden wir diesbezüglich keine Rücksicht mehr nehmen können!

Zweitens: Auch das, was Sie zum Gefahrgutbeförderungsgesetz gesagt haben, ist na­türlich nicht richtig, denn es wäre falsch, dieses Gesetz heute nicht zu beschließen, weil wir ja in erster Linie internationales Gefahrengutrecht nachvollziehen. Das heißt, es kommt zu einer Anpassung, zu einer Modernisierung und auch zu einer strengeren Auslegung und Umsetzung der Gefahrgutbeförderung. Wir erzielen einen deutlichen Sicherheitsgewinn, wenn wir dieses Gesetz beschließen. Deshalb halte ich diese Kritik, wie sie hier angeführt wurde, für wirklich ungerechtfertigt.

Zum dritten Punkt: Fahren mit Licht am Tag. Ja, meine Damen und Herren, wir wissen, dass die Experten in dieser Frage nicht einig waren. Auch ich persönlich war in all den Jahren immer skeptisch gegenüber dem Fahren mit Licht am Tag. Aber es bringt auch einige gesicherte Vorteile. Licht am Tag wird sicherlich die Situation im Winterhalbjahr verbessern – keine Frage, das ist unbestritten –, wahrscheinlich auch außerhalb von Ortschaften.

Und deshalb sagen wir: im Zweifelsfall für mehr Verkehrssicherheit und deswegen für Fahren mit Licht am Tag. Wir sagen aber gleichzeitig: Wir tun das nicht einfach, ohne uns auch Gedanken darüber zu machen, ob diese Einführung tatsächlich etwas bringt. Wir werden erstens auf europäischer Ebene dafür kämpfen, dass während unserer EU-Präsidentschaft das Tagfahrlicht europaweit eingeführt wird. Der Herr Verkehrsminister und Vizekanzler hat das zu einem Schwerpunktthema der österreichischen Präsident­schaft beim Thema Verkehrssicherheit gemacht. Und darüber hinaus werden wir eine


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