Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 123

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international gesehen, ganz zu schweigen von Österreich, noch keine ausreichenden Erfahrungswerte hat, welche Lehren man aus solchen Unfällen zur Vermeidung künfti­ger Unfälle ziehen soll. Daher ist es angesichts dieser Fallzahlen und der damit ver­bundenen fachlichen Spezialisierung zweckmäßig, eine einheitliche Stelle einzurichten, die diese Unfälle untersucht und die auch die insbesondere in diesem Bereich notwen­dige Koordinierung mit den Einrichtungen der Europäischen Union und den anderen Mitgliedstaaten wahrnimmt.

Der Gesetzesbeschluss ist also in dieser Hinsicht wohl vollinhaltlich zu unterstützen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es im Begutachtungsverfahren zu wesentlichen Änderungen in einem Bereich gekommen ist, der die Interessen der Länder stark be­troffen hätte, und zwar ging es darum, dass ursprünglich auch Straßenverkehrsunfälle von dieser Verkehrssicherheitsbehörde, wie sie damals vorgesehen war, zu untersu­chen gewesen wären. Das sind Unfälle, die leider täglich vorkommen, häufig bestimm­ten Ereignismustern folgen, und wo es geboten ist, rasch an Ort und Stelle zu sein. Da sind in der Regel die dezentral tätigen Organe der Straßenverkehrsbehörde, die Polizei und so weiter zuständig.

Befürchtet wurde wohl zu Recht, dass es durch gleichzeitiges Tätigwerden einer zent­ralen Verkehrssicherheitsbehörde zu nicht notwendigen, ja sogar sehr hinderlichen Doppelgleisigkeiten gekommen wäre, dass man sich womöglich bei der Untersuchung des Unfalles behindert hätte, weil der eine auf den anderen warten muss und derglei­chen mehr.

Man hat diesen Einwänden des Begutachtungsverfahrens Rechnung getragen: Das, was jetzt als Regierungsvorlage und dann auch als Gesetzesbeschluss des Nationalra­tes auf dem Tisch liegt, trägt den seinerzeit vorgebrachten Einwänden der Länder aus ihrer Vollziehungserfahrung heraus und im Interesse einer praktischen Handhabung Rechnung. Es gibt daher aus meiner Sicht für die Länder überhaupt keinen Grund, diesem Gesetz jetzt noch ablehnend gegenüberzustehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.19


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte.

 


16.20.00

Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – wir haben es ja bereits gehört – soll diese Unfalluntersu­chungsstelle als Teil des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie geschaffen werden. Einerseits soll sie dazu dienen, eine entsprechende Richtlinie der EU umzusetzen, andererseits soll die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Ausgangspunkt war das Bestreben, speziell die Vorfälle im gesamten Verkehrs­wesen – und das sind die Bereiche Luftfahrt, Schiene, Wasser und letztendlich auch Straße und Seilbahn, wie schon angesprochen – zu untersuchen. Verkehrsunfälle und schwere Störungen in allen Bereichen des Verkehrsgeschehens stellen, abgesehen vom menschlichen Leid jedes einzelnen Unfalls, eine wichtige Quelle der Erkenntnis für zukünftige und mögliche Verhütung dieser Vorfälle dar. Somit ergibt sich eine ein­deutige Verbesserung für die Verkehrssicherheit.

Bei den derzeitigen Auswertungen der Unfalluntersuchungen hat man einerseits immer nur das Ziel der Frage des Verschuldens und der Haftung verfolgt. Mit den Ermittlun­gen, die diese Behörde jetzt durchführen soll, sollen Untersuchungen zur Erforschung


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