Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 124

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der Ursachen von Unfällen und Beinahe-Unfällen beziehungsweise von Störungen im Verkehrsgeschehen erfolgen.

Die Unfalluntersuchungsstelle hat daher primär die Aufgabe der Unfallforschung und der Unfallprävention. Genaue technische Untersuchungen sollen die optimale Ursa­chenerforschung ermöglichen und vergleichbare Vorfälle verhindern. Die Ziele dieser Stelle sind genau definiert: die Sammlung und Auswertung von Informationen, die Erar­beitung von Schlussfolgerungen sowie die Feststellung der Ursachen und letztendlich die Erstellung von Sicherheitsempfehlungen. Diese sollen zusammengefasst einmal jährlich dem Herrn Bundesminister und letztendlich auch dem Nationalrat vorgelegt werden.

Da die zu errichtende Untersuchungsstelle weisungsfrei ist, bedarf es auch einer Ver­fassungsbestimmung. Auf Grund der Abklärung unserer Bedenken, die wir in den Aus­schüssen eingebracht haben, nämlich dass es zu keinen parallelen Erhebungen und Untersuchungen kommt, werden wir diesem Entwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

16.22


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

16.23.1916. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erlassen wird und mit dem das Mediengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Patentgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden (994 d.B. und 1077 d.B. sowie 7387/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Professor Dr. Böhm übernommen. Ich bitte um den Be­richt.

 


16.23.41

Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich erstatte Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Septem­ber 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erlassen wird und mit dem das Mediengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Ver­braucherschutzgesetz, das Patentgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halb­leiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden.

 


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