Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 125

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Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Fassung vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herzlichen Dank für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Ich bitte den ersten Redner, Herrn Bundesrat Kraml, das Wort zu ergreifen.

 


16.24.52

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit „Zahlen statt sitzen“ hat der „Standard“ seinen Bericht über das neue Unternehmens­strafrecht übertitelt. Konkret geht es dabei um das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das künftig die Strafverfolgung der Unternehmungen regeln soll. Das vorliegende Ge­setz betrifft Aktiengesellschaften, GmbHs, Personengesellschaften sowie Verbände und gemeinnützige Vereinigungen.

Eine Katastrophe wie zum Beispiel Kaprun hätte mit dem neuen Gesetz zumindest schon ein bisschen anders abgehandelt werden können. Es ist für die Hinterbliebenen einer solchen Katastrophe nicht einzusehen, wenn man zwar weiß, dass der Heizlüfter der Schuldige war, es aber letztendlich keine Konsequenzen gibt, weil man eben den Heizlüfter nicht verurteilen kann und weil die Gesellschaft als solche nicht greifbar war. Übrig geblieben ist dann eine ganze Reihe von Bediensteten, die aber letztendlich frei­gesprochen werden mussten. Das war, alles in allem, eine unbefriedigende Situation. Jetzt weiß ich schon, dass solche Verurteilungen grundsätzlich am Unglück nichts mehr ändern können. Aber für das Gerechtigkeitsempfinden jedes Einzelnen wäre dies natürlich besser gewesen.

So gesehen, war also das heimische Strafrecht in einer gewissen Schieflage. Juris­tische Personen konnten zwar Eigentümer werden, sie konnten Geschäfte abwickeln, sie konnten Gewinne erwirtschaften und vieles andere mehr, aber sie konnten eines nicht: Sie konnten nicht Unrecht tun. Dieses „Privileg“ – unter Anführungszeichen – hatten nur die natürlichen Personen, und diese natürlichen Personen waren sehr oft kleine Mitarbeiter, die dann den Kopf hinhalten mussten. Es ist niemandem dadurch geholfen, dass dann, wenn ein Unternehmen etwas macht und zu verantworten hat, möglicherweise der Geschäftsführer oder ein Angestellter bestraft wird, aber die Ge­sellschaft selbst den Gewinn davon hat.

Meine Damen und Herren! Nun zu ein paar Kennzahlen, die uns, der Sozialdemokra­tischen Partei, an dieser Gesetzesvorlage nicht gefallen und die uns daher auch nicht zustimmen lassen. Es geht hier zunächst einmal darum, dass vom Umsatz weggegan­gen worden ist, hin zum Gewinn. Der Gewinn ist jetzt also die Größenordnung, an der beim Strafrahmen angesetzt wird.

Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, was der Gewinn eines Unternehmens be­deutet. Wir wissen auch, wie der Gewinn eines Unternehmens beeinflussbar ist, und vor allem, dass der Gewinn sehr oft eine gestaltbare Größe ist. Diese Möglichkeiten sollte es meiner Meinung nach nicht geben. Da haben sich auch die Industrie und die Wirtschaft durchgesetzt.

Ein weiterer Punkt ist die Begrenzung des Tagsatzes mit 10 000 €. Das ist eine weitere Verwässerung der ursprünglichen Vorlage. Einem Unternehmen mit einem Milliarden­umsatz letztendlich mit einem Tagsatz von 10 000 € zu drohen, das wird keine allzu abschreckende Wirkung haben.

 


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