Zusammenfassend: Dieses Gesetz ist ein notwendiger Schritt und gleichzeitig für uns, für die Wirtschaft, ein akzeptabler Weg. Genau das müssen wir in Einklang bringen, um weiterhin ein interessanter Wirtschaftsstandort zu bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen und der Grünen.)
16.33
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
16.33
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Auch die Grünen sind für dieses Gesetz, und sie haben sich lange darum bemüht. Früher hat man das anders genannt, früher hat man immer von der Verantwortlichkeit juristischer Personen gesprochen; jetzt heißt es Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Wir haben immer gesagt, das muss kommen, und das hat eine Geschichte. Ich glaube, wir haben uns zehn Jahre lang darum bemüht. Ich glaube auch, es ist auf Druck der Opposition zustande gekommen, dass wir das heute in der Weise regeln. Während andere Länder dies im Verwaltungsstrafbereich abwickeln, haben wir hier eine neue Form, eine zeitgemäße Form, eine Form der Regelung, die einfach in die Zukunft weist.
Ich sage es noch einmal – wer hat es denn schon gesagt?, ich glaube, Kollege Kraml hat es gesagt –, zwei Freisprüche bei Kaprun, oder erinnern Sie sich an Lassing: All diese Dinge werden jetzt endlich mit Verantwortlichkeiten belegt. Aber – und das wissen Sie natürlich, liebe Frau Bundesminister – die Schwachstelle ist Ihr Vorgänger. Als Dr. Böhmdorfer im Amt war und bis er ausgeschieden ist, hat er Widerstand geleistet – und Sie wissen es, liebe Frau Präsidentin – gegen die Höchstgrenze, die hier eingeführt wurde. Diese Höchstgrenze zahlt ein multinationaler Konzern aus der Portokasse; für Ihr Unternehmen, für jedes kleine österreichische Unternehmen, sind 1,8 Millionen € an Höchststrafe ein Wahnsinn. (Bundesrätin Zwazl: Aber auch für ein ...!)
Aber geh! Kommen Sie, Schauen Sie sich doch einmal Bilanzen an! Schauen Sie sich von den internationalen Konzernen die Bilanzen an! (Bundesrat Dr. Kühnel: Wir kennen mehr Bilanzen als Sie!) Sie wissen, dass es zum Teil große Campaignings sind, die da stattfinden und wodurch man solche Verbandsverantwortlichkeitsklagen einbringen kann. Wenn ich berechnen kann, was ich zu bezahlen habe, und dem gegenüberstelle, was ich mit einer Verletzung gewinne, so ist das erstmals berechenbar. Das ist die einzige Schwachstelle.
Aber diese Schwachstelle ist für uns nicht Anlass, diesem Gesetz keine Zustimmung zu geben, sondern wir sind sehr froh, dass wir hier nicht nur einen ersten, sondern einen sehr bedeutenden ersten Schritt gesetzt haben. Man kann ja immer hoffen, und man kann auch hoffen, dass es vielleicht weniger Druck der Wirtschaft und der Industrie gibt oder dass sich eine andere Konstellation ergibt, in der man sagt: Okay, versuchen wir hier, gewisse Grundlagen zu verändern.
Aber so, wie es jetzt vorliegt, Frau Bundesminister, und so, wie Sie es in der allerersten Fassung an das Hohe Haus geschickt haben, waren wir sehr zufrieden und haben wir uns von Anfang an in diesem Gesetz wieder gefunden, weil ich einfach sagen muss – und ich bin auch schon sehr lange in diesem Haus, wenngleich nicht so lange im Bundesrat –, es ist uns seit über zehn Jahren ein stetes Bemühen gewesen, eine solche Rechtsregelung zu bekommen. Jetzt ist sie da, und wir werden ihr zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)
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