Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 129

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darauf, dass es gelungen ist, nach so langer Zeit – es ist wirklich schon sehr lange am Tisch –, dass es uns also heute gelingen wird, dieses Vorhaben abzuschließen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP und den Grünen.)

16.41


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

(In Richtung des Bundesrates Boden, der gerade den Sitzungssaal betritt:) Herr Kol­lege! Nehmen Sie an der Abstimmung noch teil? Dann bitte ich Sie, Platz zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.42.1317. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetzbuch umbe­nannt und gemeinsam mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Aktiengesetz 1965, dem Gesetz über  Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Genossenschaftsgesetz, dem Genossenschaftsrevisionsgesetz, dem Fir­menbuchgesetz, dem Umwandlungsgesetz, dem Spaltungsgesetz, dem EWIV-Ausführungsgesetz, dem SE-Gesetz, dem Handelsvertretergesetz, der Jurisdikti­onsnorm, dem Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, der Zivilprozessord­nung, dem Rechtspflegergesetz, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, dem Privatstiftungsgesetz, dem Unternehmensreorganisationsgesetz, dem Ge­richtsgebührengesetz, dem Gerichtskommissionstarifgesetz, dem Wohnungs­eigentumsgesetz 2002, dem Mietrechtsgesetz, dem Versicherungsaufsichtsge­setz, dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und dem Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird sowie das Erwerbsgesellschaftengesetz und die Vierte Einfüh­rungsverordnung außer Kraft gesetzt werden (Handelsrechts-Änderungsgesetz – HaRÄG) (1058 d.B. und 1078 d.B. sowie 7388/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereins­gesetz 2002 geändert werden (1079 d.B. sowie 7389/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zu den Punk­ten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung zu den Punkten 17 und 18 hat Frau Bundesrätin Lueger über­nommen. Ich bitte um die Berichte.

 


16.42.36

Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Justizausschusses bringen über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein


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