Bundesgesetz,
mit dem das Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetzbuch umbenannt und
gemeinsam mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Aktiengesetz 1965,
dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Genossenschaftsgesetz,
dem Genossenschaftsrevisionsgesetz, dem Firmenbuchgesetz, dem
Umwandlungsgesetz, dem Spaltungsgesetz, dem EWIV-Ausführungsgesetz, dem
SE-Gesetz, dem Handelsvertretergesetz, der Jurisdiktionsnorm, dem
Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, der Zivilprozessordnung, dem
Rechtspflegergesetz, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, dem
Privatstiftungsgesetz, dem Unternehmensreorganisationsgesetz, dem
Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtskommissionstarifgesetz, dem
Wohnungseigentumsgesetz 2002, dem Mietrechtsgesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz,
dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und dem Ziviltechnikergesetz 1993
geändert wird sowie das Erwerbsgesellschaftengesetz und die Vierte Einführungsverordnung
außer Kraft gesetzt werden.
Da die
Einleitung so lange war, darf ich gleich zum Antrag kommen, da Ihnen der Bericht
ohnehin schriftlich vorliegt.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich darf
sogleich zum zweiten Bericht kommen über den Beschluss des Nationalrates vom
28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002
geändert werden sollen.
Dieser
Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich darf daher zur Antragstellung kommen.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die beiden Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Dernoscheg. – Bitte.
16.45
Bundesrat
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg (ÖVP, Steiermark): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und
Herren! Es scheint heute der Tag der historischen Gesetze der Justizministerin beziehungsweise des
Justizausschusses zu sein. Wenn man in der Berichterstattung gehört hat,
welche Gesetze davon betroffen sind, so scheint der Begriff „historisch“ heute
einmal angebracht zu sein.
Für die österreichischen Unternehmen und
auch für mich als Bundesgremialobmann des Außenhandels in der Wirtschaftskammer
Österreich stellt dieses Gesetz tatsächlich ein denkwürdiges Ereignis dar. Man
muss sagen, dass das Justizministerium
hier in enger Kooperation mit den Sozialpartnern, mit Wissenschaft und Politik
ein neues Unternehmensrecht geschaffen hat, das auch einen wichtigen Beitrag
zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit leisten wird.
Unser Land
verfügt jetzt mit dem neuen Unternehmensgesetzbuch über eine auch im
internationalen Vergleich wegweisende Kodifikation eines wirklich modernen Wirtschaftsrechts.
Ich erwarte mir nicht nur erhebliche Erleichterungen für das Geschäftsleben
und eine erhöhte Transparenz, sondern ich rechne auch fest mit einer wirklichen
Ausstrahlung, einer lebhaften Ausstrahlung auf die europäische Ebene. Auch dort
sind sehr viele Reformen in Diskussion. Ich denke auch, dass Österreich während
der Ratspräsidentschaft mit diesem Gesetz ein Asset hat, das wahrscheinlich
ernsthaft diskutiert werden wird.
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