gungen geschaffen werden, dass Unternehmen mit Sitz in einem Land mit niedrigen Standards ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile lukrieren.
Was sind die Folgen? – Verdrängungswettbewerb, Lohn- und Sozialdumping, Verlagerung und Standortwettbewerb. Wir erkennen das bereits an der Debatte über die niedrigen Unternehmensbesteuerungen. Die unterschiedlichen Rechtssysteme führen zu einer enormen Rechtsunsicherheit bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, bei den Konsumenten und Konsumentinnen und bei den Unternehmen selbst.
Meine Damen und Herren! Auch das Arbeitsrecht ist nach dem, was derzeit vorliegt, nur zum Teil aus dem Herkunftslandprinzip ausgenommen. Das heißt, eine Aufweichung des Prinzips Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsschutz, Versetzungsschutz und so weiter steht hinter dieser Diskussion.
Ich lese Ihnen einmal die Liste an Forderungen, was ausgenommen werden soll – soll! –, was derzeit aber enthalten ist, vor: Leiharbeit, der gesamte Bereich der Daseinsvorsorge, also Dienstleistungen im allgemeinen Interesse und Dienstleistungen im allgemeinwirtschaftlichen Interesse, die Bildung, Forschung und Entwicklung, Gesundheit und alle Krankenhäuser, Pflege, die Tätigkeit der Sozialversicherungen, die Qualitätssicherung, Sicherheitsbereiche wie das Waffenrecht, Beschussrecht, explosive Stoffe, ethisch sensible Bereiche wie die Biotechnologie, hoheitliche Aufgaben wie Notare und Gerichtsvollzieher, nichtanwaltliche Rechtsberatung, auf Schuldverhältnisse anwendbares Recht, einschließlich des Rechts auf freie Rechtswahl, das Kartellrecht, Dienstleistungen verbunden mit dauernder oder zeitweiser Ausübung öffentlicher Gewalt.
Geprüft werden derzeit die Verkehrsdienstleistungen, das Glücksspiel, der gesamte Bereich der audiovisuellen Medien, Zeitungen, Filmförderung, Abwasserversorgung, der gesamte Abfallbereich, Atom- und Strahlenschutz, das Steuerwesen, einschließlich der Besteuerung von Dienstleistungen.
Ich habe Ihnen jetzt die Ausnahmeanforderungen in 1 124 Anträgen vorgelesen. Diese 1 124 Anträge fordern in unterschiedlicher Weise Ausnahmen. Jetzt ist all das, was ich Ihnen aufgezählt habe, enthalten, und daran sehen Sie, was das für Auswirkungen auf das soziale, auf das Wirtschaftssystem, auf die Kontrolle und nicht zuletzt auf die arbeitsrechtlichen Standards in unserem Land hat.
Liebe Kollegen Weilharter und Weiss! Ich habe keine polemische Rede gehalten, sondern ich habe einfach gesagt, was Sache ist. Aber eines muss ich schon sagen: Wenn Sie beide den Bundesminister für Arbeit auffordern, weiterhin aktiv mitzuarbeiten, dann, muss ich ehrlich sagen, verstehe ich das nicht. Entweder – Kollege Weilharter, Sie sind Steirer – ist Herr Bartenstein amtsmüde oder er hat gesagt, er möchte nicht mehr mitarbeiten, dass wir ihn jetzt auffordern, weiterhin aktiv mitzuarbeiten, denn das ist an sich eine Selbstverständlichkeit. Die Landtage, wo auch immer, und auch Ihre Fraktionen, auch die Fraktion christlicher Gewerkschafter in der Arbeiterkammer, wollen eine andere Antwort als nur, dass Kollege Bartenstein weiterhin aktiv mitarbeitet.
In diesem Sinne bringen auch wir einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei den Verhandlungen auf nationaler als auch auf EU-Ebene, insbesondere auch während der österreichischen EU-Präsidentschaft
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