Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 155

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Haben Sie schon einmal den Versuch gestartet und jemanden gefragt: Was sagen Sie zur Dienstleistungsrichtlinie? (Ruf bei der ÖVP: Wahrscheinlich gar nichts, weil sie keiner kennt! – Bundesrat Konecny – in Richtung ÖVP –: Sie auch nicht, nehme ich an! Der erste richtige Zwischenruf nach neuneinhalb Stunden!) – So schaut es nämlich aus. Völlig richtig.

Man erhält meistens keine Antwort, oder wenn man Mandatare fragt, was Sie von der Dienstleistungsrichtlinie halten, so hört man immer wieder: Ich muss mir die Richtlinie erst ansehen!, oder: Ich weiß noch nicht, was drinsteht!

Wenn man sich die Abstimmungen dazu anschaut, stellt man immer wieder fest, dass EU-Abgeordnete, die in der Öffentlichkeit dagegen sind, bei der Abstimmung dann ganz einfach zustimmen.

Ich glaube, dass es in Zukunft sehr wichtig sein wird, diese Richtlinie auf einer breiten Basis zu diskutieren und dieser Richtlinie nur dann zuzustimmen, wenn eine breite Basis dieser Richtlinie zustimmt.

Ich möchte nur ein kleines Beispiel bringen. Ein Unternehmer meldet seinen Sitz oder seinen Standort im Ausland an. Für die Arbeiter, für die Angestellten offensichtlich keine Veränderung. Nur: Wenn das Herkunftslandprinzip seine Gültigkeit hat, wie viel Urlaub hat dann dieser Arbeiter? Was passiert, wenn er in den Krankenstand geht? Was ist dann mit all den sozialen Aspekten, die in Österreich gelten? Gelten die dann auch für diesen Arbeiter? – Ich glaube, da muss man sehr wohl differenzieren und überlegen.

Oder ein anderes Beispiel: Wie Sie wissen, darf man in Frankreich auch bei Rot nach rechts abbiegen. Haben Sie schon daran gedacht, welche Konsequenzen es hat, wenn ein Franzose in Wien bei Rot rechts abbiegt und einen Unfall verursacht? Wie kommen Sie zu Ihrem Recht? Ich glaube, man muss sich all diese Aspekte sehr wohl überlegen. (Bundesrat Dr. Böhm: Das hat mit Dienstleistung nichts zu tun! – Bundesrat Mag. Himmer: Das hat mit der Straßenverkehrsordnung zu tun!)

Herr Vizepräsident Weiss, Sie haben es bereits angesprochen: Der Niederösterreichi­sche Landtag hat schon vor dem März, nämlich am 24. Februar, in seiner 22. Sitzung, einen Antrag an die Bundesregierung gestellt, und zwar die Abgeordneten Mag. Wil­fing, Erber, Dr. Prober, Schittenhelm, Rinke und Hiller – alle keine Abgeordneten der Sozialdemokraten. Die sozialdemokratischen Abgeordneten im EU-Ausschuss haben sich diesem Antrag natürlich angeschlossen.

Für mich ist die Aufforderung an die Bundesregierung wichtig: Es soll in der Richtlinie der Binnenmarkt klargestellt werden. Eine durch die schrankenlose Einführung des Herkunftslandprinzips bewirkte InländerInnen-Diskriminierung soll verhindert werden. Es soll keine Maßnahme gesetzt werden, die zu einem erheblichen Verwaltungsmehr­aufwand und damit zu erhöhten Kosten führt, und einige Punkte mehr.

Sie haben es bereits erwähnt: Es sind einige Landtage, die einen Antrag ausgearbeitet und eingebracht haben. (Bundesrat Weiss: Und einen Monat später ist die Kommis­sion beauftragt worden, die Richtlinie ...! – Bundesrat Konecny – in Richtung ÖVP –: Sie hat es aber nicht getan! Das stimmt so nicht!) – Ja, beauftragt worden, aber es hat sich an der Richtlinie selbst nichts verändert. (Zwischenruf bei der ÖVP. – Bundesrat Konecny: Nein, die sind jetzt im Parlament!)

Wir wollen dem Herkunftslandprinzip auf keinen Fall zustimmen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.29


Präsident Peter Mitterer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kersch­baum. Ich erteile ihr das Wort.

 


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