Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 156

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18.29.17

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Leider ist kein Minister auf der Regie­rungsbank. Liebe Frau Kollegin Zwazl, du hast uns vorher erklärt, dieser Landtagsbe­schluss hätte sich mehr oder weniger schon erübrigt, weil er schon großteils erfüllt ist oder obsolet sei. (Bundesrätin Zwazl: Nein, ich habe gesagt, dass er veraltet ist!) – Er ist veraltet. Obsolet ist er, nicht? (Bundesrätin Zwazl: ... veraltete Voraussetzungen gegeben waren!)

Dann würde ich bitten, dass die Landesregierung, wenn ein Landtagsbeschluss obsolet wird, dies dem Landtag mitteilt. Vielleicht kannst du das weiterleiten. Es wäre eine spannende Geschichte, wenn die Landesregierung dem Landtag dann eine Rückmel­dung gäbe. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)

Das hat unser Klub nicht bekommen, offensichtlich also nicht der gesamte Landtag. Aber vielleicht kann man das weiterleiten und bewerkstelligen, dass das in Zukunft alle Landtagsfraktionen erhalten.

Ich weiß nicht, wie weit jetzt der Diskussionsstand ist. In der EU liegen angeblich 1 200 Abänderungsanträge; hier bei uns gibt es jetzt insgesamt vier Entschließungsan­träge. Diese habe ich verglichen – und da, muss ich sagen, fallen mir schon einige Un­terschiede auf: So zum Beispiel ist in dem Antrag, den heute Herr Kollege Weiss ein­gebracht hat, die Ausnahme für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge, insbeson­dere im Gesundheits- und Sozialsektor, und für Glücksspiele interessant. (Bundesrat Weiss: Dazu hat die SPÖ im Nationalrat sogar einen eigenen Entschließungsantrag gehabt!)

In unserem Entschließungsantrag geht es um eine Positivliste für die Leistungen der Daseinsvorsorge. Da gibt es sensible Bereiche wie Gesundheitsdienstleistungen und soziale Dienste, Bildung, Kultur und audiovisuelle Dienste. – Die Glücksspiele sind uns also nicht so wichtig, dafür aber umso mehr die Bereiche Bildung und Kultur.

Was den Niederösterreichischen Landtag betrifft, ist es so, dass so genannte Dienst­leistungen in der Daseinsvorsorge, insbesondere Gesundheits- und Sozialdienstleis­tungen – das haben wir alle in unseren Anträgen drinnen –, die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Bildung und Kultur ausgenommen sind.

Allein daran kann man erkennen: Was die wichtigsten Bereiche der Daseinsvorsorge sind, darüber gibt es nicht unbedingt eine hundertprozentige Übereinstimmung. Daher würde ich schon bitten, das einmal zu klären.

Zu einem weiteren Punkt im Entschließungsantrag des Herrn Kollegen Weiss, ein An­trag, den ich an und für sich sehr gern unterstützen würde, wenn man ein bisschen etwas streichen würde. Ich würde jederzeit die Formulierung unterschreiben: Der Bun­desminister für Wirtschaft und Arbeit wird auch im Hinblick auf Entschließungen mehre­rer Landtage ersucht, in den Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie daran mitzuwirken, dass Arbeitnehmer, Unternehmer sowie Endverbraucher von der Öffnung der Dienstleistungsmärkte profitieren können“. – Dazu also ein Ja, auch wenn man gleichzeitig hineinschreibt, dass ungerechtfertigte Barrieren im europäischen Dienst­leistungshandel systematisch beseitigt werden sollen.

Wenn weiter vorne im Antrag des Kollegen Weiss steht, dass die Zielsetzung durch die Implementierung des Herkunftslandprinzips erreicht werden kann, so ist das für mich einfach ein Widerspruch. Daher kann ich diesem Teil nicht zustimmen.

Genau so, wie es Kollege Schennach heute schon gesagt hat, stelle auch ich mir das vor: Wenn es bei der EU genauso zugeht – eigentlich noch viel schlimmer –, eben mit 1 200 Abänderungsanträgen, wo wir hier vier Anträge dazu haben, die völlig verschie-


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