Die Sorge von einzelnen Akteuren diesbezüglich, die Sie wahrscheinlich genauso kontaktieren, wie sie das bei uns tun, bezieht sich auf das Übergangsrecht zwischen diesen beiden Berufen, wobei ich schon darauf hinweisen möchte, dass das Masseurgesetz einstimmig verabschiedet wurde. Es war ein Kompromiss aus den unterschiedlichsten Interessen der verschiedenen Gruppen. Einerseits müssen wir im Sinne der Qualität auch darauf achten, dass Masseure eine qualitativ hochwertige Ausbildung und auch eine kontinuierliche Fortbildung haben, wie dies in allen anderen Gesundheitsberufen der Fall ist. Andererseits ist es ein Problem, dass sozusagen durch diese Fortbildung einige wenige verdienen, die wiederum im System drinnen sind. Das sehe ich als problematisch, aber das ist nicht auf gesetzlicher Ebene zu lösen, sondern dieses Problem ist auf standesrechtlicher Ebene zu lösen. Wir werden daher nicht von den notwendigen Qualitätsanforderungen im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten abgehen, sondern wir werden das weiter sicherstellen.
Ich würde meinen, man sollte das Gesetz jetzt einmal in Kraft lassen, wir haben noch zu wenig Erfahrung auch mit den neu Ausgebildeten. Bevor wir das evaluieren, sollten wir einmal abwarten, wie die neue Ausbildung greift. Ich hoffe, dass sich für die Übergangsregelungen innerhalb der Gruppe Lösungen finden, die auf amikalem Weg möglich sind.
Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Frau Ministerin! Ist daran gedacht, bei diesen Übergangslösungen, wo Zusatzqualifikationen, Aufqualifikationen notwendig sind, finanzielle Förderungen seitens des Ministeriums zur Verfügung zu stellen?
Präsident Peter Mitterer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Daran ist nicht gedacht, weil wir ja auch für andere Gesundheitsberufe keine finanziellen Förderungen, was Ausbildung und Weiterbildung anlangt, zur Verfügung stellen. Das ist eine standesrechtliche Frage, aber wir sind laufend im Gespräch. Auch die Wirtschaftskammer hat sich da sehr positiv eingebracht, und wir versuchen, diesbezüglich auch einen Kompromiss zwischen allen Gruppen zu finden, der die Qualität nicht verringert.
Präsident Peter Mitterer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Ing. Einwallner, bitte.
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Minister! Die Unklarheiten zeigen sich nicht nur im Bereich der Heilmasseure, es sind ja viel mehr Gesundheitsberufe betroffen, das geht von der Zahnarzthelferin bis hin zum Stützverbandtechniker et cetera. Meine Frage ist daher: Wann wird es endlich zu einer schon längst überfälligen Reform der Gesundheitsberufe kommen? Wann ist das zeitlich angedacht, und wie weit ist das fortgeschritten?
Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Wir haben diese Reform der Gesundheitsberufe auch von Beginn der Gesundheitsreformdiskussion an mit einbezogen. Wir haben einen, wie ich meine, durchaus positiven Entwurf mit hoher Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Gesundheitsberufen entwickelt, inklusive einer Neuregelung der Pflegeberufe.
Wir haben einige Teile bereits in der Zwischenzeit beschlossen, wie zum Beispiel die Fachhochschulausbildung für Hebammen und die sieben MTD-Berufe Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Diätologie, Radiologietechnologie, Biomedizinische Analyse
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