BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 24

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Für drei werden jeweils 7 300 € zur Verfügung gestellt, für eines 1 900 €, Mistelbach ist nur eine Außenstelle – also insgesamt 30 500 €. Tirol hat zwei Frauenhäuser, die mit insgesamt 22 300 € dotiert werden, die Steiermark hat vier Frauenhäuser, für die ins­gesamt 29 200 € zur Verfügung gestellt werden, und Kärnten zwei mit insgesamt 14 600 €. Ich kann Ihnen die Unterlage gerne zur Verfügung stellen.

 


Präsident Peter Mitterer: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich werde mich in meiner Frage jetzt doch wieder auf das Anti-Stalking-Gesetz und die Hauptfrage beziehen: Inwieweit sind Sie in den Gesetzwerdungsprozess des Anti-Stal­king-Gesetzes mit einbezogen, und welche Verbesserungen gegenüber dem Ministe­rialentwurf würden Sie vorschlagen?

 


Präsident Peter Mitterer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Wie gesagt, es ist die Begutachtungsfrist noch nicht abgelaufen. Ich habe im Vorfeld mit Frau Ministe­rin Gastinger prinzipiell darüber gesprochen, so wie wir in anderen rechtlichen Fragen auch gut zusammenarbeiten. Wir sind so wie bei allen anderen Ministerratsvorträgen oder Begutachtungsentwürfen selbstverständlich in die Begutachtung mit eingebunden. Mein Haus erarbeitet gerade eine umfassende Stellungnahme, die dann, wenn sie fertig ist, dem Ministerium vor Ende der Frist übermittelt wird, und wir werden dann auf koalitionärer Ebene in Verhandlungen treten, und zwar für den Ministerratsvortrag und in weiterer Folge für die parlamentarische Behandlung.

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur Anfrage 6, 1460/M.

Ich ersuche die Anfragestellerin, Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker, die Frage zu verlesen.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Frau Ministerin, meine Frage lautet:

1460/M-BR/2005

„Werden Sie dafür Sorge tragen, dass die derzeit bestehende Aufsplitterung beim Mas­seurberuf (gewerblich, alt/neu, medizinisch, Heilmasseur) zugunsten einer Zusammen­führung und Schaffung eines Berufsbildes aufgegeben sowie kurzfristig die Durchläs­sigkeit vom gewerblichen Masseur zum Heilmasseur einfacher gestaltet wird?“

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundes­rätin! Das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz hat bereits diese Durchläs­sigkeit. Sie wissen, es ist ein sehr schwieriger Gesetzwerdungsprozess gewesen, der sich über einige Jahre hingezogen hat und vor etwa zwei Jahren abgeschlossen wurde. Ich weiß, es war genau jenes Gesetz, das Herr Bundesminister Haupt noch in seiner Zeit als Gesundheitsminister, als ich schon als Ministerin ohne Portefeuille angelobt war, entsprechend beschlossen haben wollte. Es sieht jetzt schon die wech­selseitige Anerkennung der Ausbildung beziehungsweise von Ausbildungsteilen und die ergänzende Ausbildung im jeweils anderen Bereich vor. Durch die Ausbildung im Gesundheitswesen soll den gewerblichen Masseuren und Masseurinnen auch eine Be­rufsausübung auf dem gewerblichen Sektor ermöglicht werden. Diese Durchlässigkeit gibt es daher.

 


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