BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 23

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Das heißt, der Betrag ist dreimal so hoch wie im Jahr 1998 und doppelt so hoch wie im Jahr 1999. Sie sehen also, dass wir die Förderungsbeträge kontinuierlich erhöht ha­ben. Ich kann Ihnen das an Hand dieser Kurve sehr deutlich beweisen, die ich zufällig eingesteckt gehabt habe.

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Saller gemeldet. Ich darf ihn ersuchen, die Frage zu stellen.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wie beurteilen Sie generell die Möglichkeit, sich gegen Stalking zur Wehr zu setzen?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Stalking ist ein neues Delikt, wie der Name schon sagt. Das Wort „Stalking“ kommt aus der englischen Jägersprache und bedeutet anpirschen. Im Prinzip bedeutet es die Belästigung eines anderen, die nicht geschlechtsspezifisch ist. In der Regel sind es Männer, verlassene Liebhaber, verlassene Ehemänner, die Frauen bedrängen, aber es kann auch umgekehrt sein. Es können auch verliebte Frauen sein, die vielleicht Män­ner bedrängen. Sowohl Frauen als auch Männer sollen geschützt werden, und zwar dort, wo die Integrität des Opfers beeinträchtigt wird.

Dies ist eine für den Betroffenen oder für die Betroffene sehr dramatische Situation, dies kann bis zu Psychoterror, x Anrufen des Nachts, wenn sich das Telefon nicht abstellen lässt, und so weiter führen. Das kann eine enorme psychische Belastung für den Betroffenen oder die Betroffene bedeuten.

Das Anti-Stalking-Gesetz, das dankenswerterweise von Frau Bundesministerin Gastin­ger nicht nur versprochen, sondern auch vorgelegt wurde, und zwar auf Grund einer Initiative von ihr, worüber ich mich sehr gefreut habe, versucht, dieses Delikt auch entsprechend zu ahnden. Vorgesehen sind die Einführung eines Straftatbestandes Be­einträchtigung der Lebensführung im Strafgesetzbuch, weiters ein zivilrechtlicher Un­terlassungsanspruch, mit dem Eingriffe in die Privatsphäre verboten werden, und ent­sprechende Durchsetzungsinstrumente in der Exekutionsordnung. Diese umfassen auch, wie schon erwähnt, das Verbot, Kontakt mit dem Stalking-Opfer aufzunehmen, beziehungsweise das Verbot, sich an bestimmten Orten aufzuhalten.

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus gemeldet. Ich ersuche, die Frage zu stellen.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Frau Bundes­minister! Welche budgetären Mittel stehen zur Unterstützung von Frauenhäusern in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung?

 


Präsident Peter Mitterer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Die Frauenhäuser als solche sind an sich Landes- und Gemeindesache. Es gibt aber einige wenige Frauenhäuser, die auch um zusätzliche Projektförderungen ansuchen. Es sind das Frauenhäuser in insgesamt fünf Bundesländern, die das jeweils für ein­zelne Projekte annehmen. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen fördert aber Frauenservicestellen. Das sind Beratungsstellen für Frauen, die, egal, in welcher Form, Hilfe brauchen, sei es arbeitsmarktrechtliche Hilfe oder auch Schutz vor Gewalt. Für beide zusammen stehen rund 3,5 Millionen € zur Verfügung.

Es sind in Salzburg drei, in Niederösterreich vier, in Tirol zwei, in der Steiermark vier und in Kärnten zwei. (Bundesrat Mag. Gudenus: Aber die Beträge haben Sie nicht parat?) – Für Salzburg sind es jeweils rund 7 000 €, insgesamt 21 567 €. In Nieder­österreich sind es vier Frauenhäuser: Amstetten, Neunkirchen, St. Pölten, Mistelbach.


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