Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Uns ist die Frage der Arzneimittel für Kinder ein besonderes Anliegen. Ich habe daher schon vor zwei Jahren in Auftrag gegeben, einen Kindergesundheitsplan zu erstellen, und im Rahmen dieses Kindergesundheitsplans vor allem die Versorgung mit adäquaten Arzneimitteln, insbesondere auch für Krankheiten, die sehr selten bei Kindern vorkommen, wie zum Beispiel Krebs, angeregt beziehungsweise versucht auch umzusetzen. Da die Fallzahlen in diesem Bereich sehr klein sind, ist es sinnvoll, auch auf europäischer Ebene zusammenzuarbeiten. Ich habe daher die Bemühungen der Kommission in dieser Frage sehr intensiv unterstützt, und ich glaube, es wird uns gelingen, das auch zustande zu bringen.
Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 1462/M.
Ich ersuche Frau Bundesrätin Roswitha Bachner, die Frage zu verlesen.
Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Frau Bundesminister! Meine Frage lautet:
„Werden Sie dafür Sorge tragen, dass im geplanten ,Anti-Stalking-Gesetz‘ die Möglichkeit des sofortigen Kontaktverbotes verankert wird?“
Präsident Peter Mitterer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Frau Bundesrat! Die Begutachtungsfrist für das Anti-Stalking-Gesetz ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aber auch der derzeitige Entwurf enthält bereits die Möglichkeit eines Kontaktverbotes, und zwar eines gerichtlich verfügten Kontaktverbotes. Die im Entwurf vorgesehenen Instrumente umfassen ein gerichtliches Verbot, Kontakt mit dem Stalking-Opfer aufzunehmen beziehungsweise sich an bestimmten Orten aufzuhalten. Mit der Durchsetzung dieses Verbotes kann, genauso wie im Fall, dass eine einstweilige Verfügung beantragt wird, das Gericht die Polizei beauftragen. Da weiters vorgesehen ist, dass dieses Delikt in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fallen soll, ist auch die Verhängung von U-Haft möglich.
Ich gehe davon aus, dass Sie dieses Verbot gemeint haben. – Wenn Sie auch die Möglichkeit eines sofortigen Kontaktverbotes ansprechen, ähnlich wie im Gewaltschutzgesetz: Ohne gerichtlichen Antrag des Opfers wäre das im Sicherheitspolizeigesetz zu regeln, das in die Zuständigkeit der Innenministerin fällt.
Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): In Österreich gibt es neun Interventionsstellen, die Gewaltopfern helfen. Allerdings leiden diese stark unter Personalmangel. Warum haben Sie bisher nichts getan, um diesen Interventionsstellen eine bessere Bewältigung des enorm gestiegenen Betreuungsaufwandes durch ein höheres Budget und mehr Personal zu ermöglichen?
Präsident Peter Mitterer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundesrätin! Das ist so nicht richtig, denn ganz im Gegenteil haben wir seit 1999, seit der ersten Förderung von Interventionsstellen, kontinuierlich und konsequent die Budgets der Interventionsstellen aufgestockt. Sie sind jetzt ungefähr dreimal so hoch wie 1999.
Ich habe hier eine Folie (die Rednerin hält diese in die Höhe) – ich kann sie Ihnen auch übergeben –, wo sehr schön zu sehen ist, dass im Jahr 1998, Entschuldigung, die Förderung 583 000 € betrug, im Jahr 1999 976 000 € und im Jahr 2005 1,762 Millionen €.
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