Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Jürgen Weiss: Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind jene Beschlüsse des Nationalrates sowie jene Berichte der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder beziehungsweise der Volksanwaltschaft, über welche die Ausschüsse ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet haben.
Ebenso bildet die Wahl von Schriftführern für den Rest des zweiten Halbjahres einen Gegenstand der heutigen Tagesordnung.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 4 und 5, 6 und 7, 15 und 16, 17 und 18 sowie 20 und 21 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend wird dieser Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung gebracht werden.
Weiters gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 eingebracht haben, wonach dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Zahnärztekammergesetz eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.
Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt das vorhin Gesagte.
Weiters gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen einen weiteren Fristsetzungsantrag eingebracht haben, wonach dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über die 7. Ärztegesetz-Novelle eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.
Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt das vorhin Gesagte.
Ein weiterer Fristsetzungsantrag der Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen betrifft das Ersuchen, dass dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Zahnärztereform-Begleitgesetz eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.
Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt das vorhin Gesagte.
Weiters gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag eingebracht haben, wonach dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates
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