BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 39

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Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind jene Be­schlüsse des Nationalrates sowie jene Berichte der Bundesregierung oder ihrer Mitglie­der beziehungsweise der Volksanwaltschaft, über welche die Ausschüsse ihre Vorbe­ratungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet haben.

Ebenso bildet die Wahl von Schriftführern für den Rest des zweiten Halbjahres einen Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 4 und 5, 6 und 7, 15 und 16, 17 und 18 sowie 20 und 21 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

10.55.05Fristsetzungsanträge

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach einen Fristset­zungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Be­richterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Manage­ment GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend wird dieser Fristsetzungsan­trag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung gebracht werden.

Weiters gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 eingebracht haben, wonach dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des National­rates betreffend ein Zahnärztekammergesetz eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.

Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt das vorhin Gesagte.

Weiters gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kolle­ginnen und Kollegen einen weiteren Fristsetzungsantrag eingebracht haben, wonach dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über die 7. Ärztegesetz-Novelle eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.

Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt das vorhin Gesagte.

Ein weiterer Fristsetzungsantrag der Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kol­leginnen und Kollegen betrifft das Ersuchen, dass dem Gesundheitsausschuss zur Be­richterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Zahnärztereform-Begleitgesetz eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.

Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt das vorhin Gesagte.

Weiters gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kol­leginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag eingebracht haben, wonach dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates


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