betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und andere Gesetze geändert werden, eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.
Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt das vorhin Gesagte.
Weiters gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag eingebracht haben, wonach dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Berichterstattung über die Postgesetznovelle 2005 eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.
Hinsichtlich der Abstimmung gilt das vorhin Gesagte.
Ein weiterer Fristsetzungsantrag der Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen betrifft das Ersuchen, dass dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Berichterstattung über die 8. Führerscheingesetz-Novelle eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.
Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt das vorhin Gesagte.
Schließlich haben die Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen einen weiteren Fristsetzungsantrag eingebracht, wonach dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 und andere Gesetze geändert werden, eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt wird.
Auch in diesem Fall gilt, dass dieser Antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung gebracht wird. (Bundesrat Bieringer: Zur Geschäftsordnung, bitte!)
*****
Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Bundesrat Bieringer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.
10.58
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben die von Ihnen, Herr Präsident, zitierten Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates in Verhandlung gehabt. Es wurde für diese – zum Teil ohne Wortmeldung – der Antrag auf Vertagung gestellt. Heute hören wir, dass zur Berichterstattung über diese vertagten Verhandlungsgegenstände mittels Fristsetzungsanträgen eine Frist bis 30. November 2005 gesetzt werden soll. Das ist nach meinem Dafürhalten etwas kurios. Wenn man vorher etwas vertagt und danach eine Fristsetzung dafür beantragt, dann gehört das meiner Meinung nach schon erörtert.
Ich stelle daher gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung den Antrag, über diese Fristsetzungsanträge eine Debatte durchzuführen. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Dr. Böhm.)
11.00
Vizepräsident Jürgen Weiss: Herr Bundesrat Bieringer hat den Antrag auf Durchführung einer Debatte über die erwähnten Fristsetzungsanträge gestellt.
Ich lasse über diesen Antrag, eine Debatte durchzuführen, sogleich abstimmen und bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Gemäß § 49 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung beschränke ich die Redezeit eines jeden Redners auf 5 Minuten.
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