über rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen und hatte damit in diesem Bereich eine gesetzgeberische Vorreiterrolle in Europa.
Die besonders hohe Entwicklungsgeschwindigkeit in allen Bereichen der Gentechnologie bringt es jedoch mit sich, dass laufend normative Anpassungen an den technischen Fortschritt vorgenommen werden müssen.
Mit dem vorliegenden Entwurf soll in erster Linie der derzeit von der EU nicht geregelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung und des adäquaten Ausbaus eines weiterhin hohen Schutz- und Sicherheitsniveaus.
Kernpunkte der Novelle sind die Neudefinition und Differenzierung genetischer Analysen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, eine leichte Deregulierung, was die Verwaltungsverfahren zur Genehmigung einer Gentherapie sowie die Zulassung von Einrichtungen für bestimmte prädiktive Genanalysen betrifft, die Berücksichtigung neuer Technologien und Methoden sowie eine im Lichte der jüngsten Entwicklungen gegenüber der bisherigen Rechtslage differenziertere Beurteilung der mit diesen Anwendungen verbundenen Qualitäts-, Beratungs- und Datenschutzaspekte.
Was die Einbeziehung der Importverbote in dieses Gesetz, die von Ihnen, Frau Kollegin Kerschbaum, gefordert wurde, anlangt, kann ich Ihnen nur sagen: Importverbote können nur dann verhängt werden, wenn man sie beziehungsweise die Anträge auch wissenschaftlich entsprechend begründen kann.
Wir haben derzeit eine Studie laufen, die Ende des Jahres fertig sein wird. Wir sind selbstverständlich an diesem Thema dran. Ich kann Ihnen versichern – auch wenn ich keine Presseaussendung mache –: Ich teile diesbezüglich die Meinung meines Amtskollegen Sepp Pröll, dass wir sehr wohl gegen dieses Aufmachen sind. Wir werden das selbstverständlich auch weiter verfolgen. Das in diese Gesetzesnovelle mit hineinzunehmen, wäre aber zu umfangreich gewesen und hätte diese Gesetzesnovelle verzögert, was wir nicht wollten, aber wir werden gerne dranbleiben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)
11.37
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ich bitte, jetzt zu klären, ob die Beschlussfähigkeit gegeben ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Danke. Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz) (1085 d.B. und 1138 d.B. sowie 7407/BR d.B.)
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