BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 50

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

über rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Genanalyse und Gen­therapie am Menschen und hatte damit in diesem Bereich eine gesetzgeberische Vor­reiterrolle in Europa.

Die besonders hohe Entwicklungsgeschwindigkeit in allen Bereichen der Gentechnolo­gie bringt es jedoch mit sich, dass laufend normative Anpassungen an den technischen Fortschritt vorgenommen werden müssen.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll in erster Linie der derzeit von der EU nicht gere­gelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik dem Stand von Wis­senschaft und Technik angepasst werden, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung und des adäquaten Ausbaus eines weiterhin hohen Schutz- und Sicherheitsniveaus.

Kernpunkte der Novelle sind die Neudefinition und Differenzierung genetischer Analy­sen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, eine leichte Deregulierung, was die Verwaltungsverfahren zur Genehmigung einer Gentherapie sowie die Zulassung von Einrichtungen für bestimmte prädiktive Genanalysen betrifft, die Berücksichtigung neuer Technologien und Methoden sowie eine im Lichte der jüngsten Entwicklungen gegenüber der bisherigen Rechtslage differenziertere Beurteilung der mit diesen An­wendungen verbundenen Qualitäts-, Beratungs- und Datenschutzaspekte.

Was die Einbeziehung der Importverbote in dieses Gesetz, die von Ihnen, Frau Kolle­gin Kerschbaum, gefordert wurde, anlangt, kann ich Ihnen nur sagen: Importverbote können nur dann verhängt werden, wenn man sie beziehungsweise die Anträge auch wissenschaftlich entsprechend begründen kann.

Wir haben derzeit eine Studie laufen, die Ende des Jahres fertig sein wird. Wir sind selbstverständlich an diesem Thema dran. Ich kann Ihnen versichern – auch wenn ich keine Presseaussendung mache –: Ich teile diesbezüglich die Meinung meines Amts­kollegen Sepp Pröll, dass wir sehr wohl gegen dieses Aufmachen sind. Wir werden das selbstverständlich auch weiter verfolgen. Das in diese Gesetzesnovelle mit hineinzu­nehmen, wäre aber zu umfangreich gewesen und hätte diese Gesetzesnovelle ver­zögert, was wir nicht wollten, aber wir werden gerne dranbleiben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

11.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte, jetzt zu klären, ob die Beschlussfähigkeit gegeben ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Danke. Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzei­chen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

11.38.454. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz) (1085 d.B. und 1138 d.B. sowie 7407/BR d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite