BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 52

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Diese Gesetzesvorlage ist daher eine wichtige Ergänzung bereits bestehender Mate­riengesetze mit dem Ziel, eine bessere Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden zu erreichen. Tagespolitisch gesehen ist das Thema besonders aktuell, ist doch die Vo­gelgrippe eine Zoonoseerkrankung.

Beim Tagesordnungspunkt 5 geht es um die Errichtung eines Beirates sowie um die Umsetzung von EU-Verordnungen, die mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten. Dieser Beirat hat die Aufgabe, bereits bestehende, aber auch neue Erkenntnisse, die deutlich über die in Österreich bereits existierenden Gesetze und Verordnungen hinausgehen, in die Ausbildungspläne zu integrieren. Diese Vorlage dient zur Sicherung einer qualitativ hoch stehenden, einheitlichen und den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspre­chenden Ausbildung der amtlichen Kontrollorgane auf dem Gebiet der Verbraucher­gesundheit. Daher unsere uneingeschränkte Zustimmung dazu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.43


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.43.21

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Gesetze sind haupt­sächlich Anpassungen an EU-Richtlinien und dienen der Vorbereitung zur Durchfüh­rung von EU-Vorschriften. Das Zoonosengesetz regelt die Überwachung von Zoono­sen und Zoonoseerregern und ist eine wichtige Gesetzesmaterie zur Aufrechterhaltung der Volksgesundheit in Österreich, um bestimmte Erkrankungen im Lebensmittelbe­reich verfolgen zu können, nämlich Zoonoseerkrankungen, die von Tieren auf Men­schen übertragen werden können.

Dazu gehört, wie Kollege Gruber ja schon erwähnt hat – hier sind wir ausnahmsweise einmal gleicher Meinung, und das finde ich sehr positiv –, die derzeit heftig diskutierte und auch in einigen europäischen Ländern bereits aufgetretene Vogelgrippe.

Österreich – und das möchte ich hier besonders hervorheben – hat durch unsere Frau Bundesministerin sehr rasch und mit einem exzellenten Krisenplan auf die Vogelgrippe reagiert, aber das geht natürlich in der Diskussion oft unter. Die Begleitmaßnahmen in Bezug auf Freilandhaltung von Geflügel, Medikamentenvorsorge und entsprechende Kooperationen, ebenso die Übung am 25. Oktober sind wichtige, zielgerichtete Maß­nahmen, die heute sogar Kollege Schennach schon gewürdigt hat, indem er meinte, dass die Frau Ministerin heute sehr kompetent in der Fragestunde aufgetreten sei. Auch das ist durchaus erwähnenswert.

Ziel des Gesetzes ist es hauptsächlich, eine bessere Zusammenarbeit der betroffenen Behörden im Veterinär-, im Futtermittel- und Lebensmittelbereich herzustellen. In Kri­sensituationen ist eine rasche und effektive Kooperation zwischen den zuständigen Be­hörden und Organen des Bundes und der Länder von größter Wichtigkeit. So können Seuchenausbrüche genau untersucht und kann auch Ursachenforschung betrieben werden.

Mit dem Ausbildungsgesetz soll eine Modernisierung der Aus- und Weiterbildung in den bereits erwähnten Bereichen im Sinne einer besseren Nutzung der bei Bund und Ländern vorhandenen Potentiale gewährleistet werden. Die Perspektive dieses Geset­zes geht dahin, dass die Qualität, aber auch die Quantität der behördlichen Kontrollen auf diesem Gebiet zu optimieren sind. Außerdem werden Voraussetzungen für bun­desweit einheitliche Lern- und Prüfungsunterlagen geschaffen, was eine noch bessere Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten von Bund und Ländern bedeutet.

 


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