Der Bericht, sehr geehrte Kollegen, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Antrag kommen:
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Peter Mitterer: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.
13.42
Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Europäische Union hat mit Verordnung vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten Mindestsicherheitsnormen und einheitliche Sicherheitsstandards für Pässe und Reisedokumente zum Schutz vor Fälschungen festgelegt.
Ganz Europa stellt sich auf neue Sicherheitspässe ein. In diesen ist in Zukunft das Lichtbild nicht mehr schlichtes Anschauungsobjekt, das fotografierte Gesicht wird vielmehr zum biometrischen Merkmal und als solches auf einem Computerchip gespeichert. Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen.
Man könnte jetzt sagen: Übergründlichkeit. – Nein, meine Damen und Herren: europäisches Niveau, ermöglicht durch eine Elektronik, die kaum Grenzen kennt – und schon gar nicht territoriale.
450 Millionen EU-Bürger bekommen neue Pässe. Die neuen Dokumente sind ausgestattet mit eingeschweißten Chips, die ganz neue Möglichkeiten in Sachen Fälschungssicherheit bieten. Die alten Pässe behalten ihre Gültigkeit noch bis zum 31. Dezember 2006. Erfreulich ist dabei, dass die Verlängerung kostenlos durchgeführt wird.
Ich darf feststellen, dass nach der e-card nun auch der e-Pass und der neue Führerschein, dieser im handlichen Scheckkartenformat, ausgestellt werden. Mit diesen neuen Dokumenten soll die Fälschung und missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten verhindert werden, damit dem internationalen Terrorismus, der organisierten Kriminalität und dem Menschenhandel besser der Kampf angesagt werden kann.
Die Politik in Europa und die westliche Welt müssen sich angesichts der neuen Bedrohungsszenarien Gedanken darüber machen, wie die Sicherheit der Bürger bestmöglich gewährleistet werden kann. Unsere Fraktion wird daher diesem Gesetz gerne ihre Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
13.45
Präsident Peter Mitterer: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
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