BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 80

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geregelt ist. – Es ist ja klar: Man kann immer gescheiter werden! Das gilt auch für die andere Seite: Auch wir können in manchen Dingen gescheiter werden. Wichtig ist jedenfalls, dass das kommt.

Wir alle wissen, dass Spam nicht nur eine persönliche Belästigung des Konsumenten darstellt, sondern wenn heute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen ihre Computer aufdrehen und dann einmal die erste halbe Stunde mit dem Löschen von Spams verbringen, dann bedeutet dies auch einen gewissen volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Schaden, was wichtig ist.

Auch die Regelung, dass wir jetzt von elektronischer Post sprechen, und so weiter – all die Dinge sind wichtig! Ich nehme aber an, dass uns das Telekommunikationsgesetz demnächst hier erneut nach der niederösterreichischen Posse beschäftigen wird. Ich verhehle jetzt nicht meine Genugtuung darüber, dass das niederösterreichische Ansin­nen, die Mobilfunkbetreiber durch eine Mastensteuer zu belasten – damit natürlich auch die Konsumenten zu belasten –, damit eine verfehlte Industriepolitik zu machen, jetzt einmal weg ist vom Tisch.

Allerdings wird eine Auswirkung schon sein, dass wir nämlich eine bundesweite Rege­lung zumindest in Ansätzen finden werden müssen für den Fall, dass vielleicht das nächste Bundesland doch noch auf die Idee kommt, genauso „fesch“ dazustehen, wie es Herr Landeshauptmann Pröll versucht hat, beziehungsweise dass es tatsächlich An­sinnen gibt, Budgetlöcher auf diese Art und Weise zu stopfen.

Heute haben wir hier eine Einstimmigkeit, was den Konsumentenschutz, aber auch den Geschäftsschutz letztlich betrifft. Es wird eine europäische Weiterentwicklung in diesem Bereich geben müssen, um eben in eine optimale Situation zu kommen, und ich nehme an, in einem Jahr wird das Telekommunikationsgesetz hier erneut aufgeru­fen werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.40


Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.41.2011. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 geändert wird (1157 d.B. sowie 7419/BR d.B.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter dazu ist Herr Bundesrat Ing. Haller. Ich bitte um den Bericht.

 


13.41.33

Berichterstatter Ing. Hermann Haller: Bericht des Ausschusses für innere Angele­genheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 geändert wird.

 


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