BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 83

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13.49.08

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär Morak! Herr Staatssekretär Dr. Steiner! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in den eigentlichen Teil meiner Rede ein­steige, möchte ich dem Herrn Staatssekretär Dr. Steiner und dem Herrn Botschafter Dr. Wotava sehr herzlich für ihre bisher getane hervorragende Arbeit danken. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl und bei Bundesräten der SPÖ und der Grünen.)

Die Bundesregierung und selbstverständlich der Nationalrat und auch der Bundesrat haben den Versöhnungsfonds eingerichtet. Und dieser Versöhnungsfonds war so außerordentlich dotiert, dass etwas übrig geblieben ist. Eine kleine Seitenbemerkung: Das kommt in der Regel in der staatlichen Verwaltung nicht jeden Tag vor. – Dieses Fondsvermögen soll nun entsprechenden Zwecken zugeführt werden. Hier hat man folgende Aufteilung vorgesehen: für die Partnerorganisationen 30 Millionen, für die Sti­pendienstiftung 25 Millionen, für einen Zukunftsfonds 20 Millionen, für den Entschädi­gungsfonds 20 Millionen und für die Lösung diverser offener Fragen 5 Millionen €.

Was soll bei den Partnerorganisationen mit diesem Geld geschehen? – Hier geht es um die Durchführung weiterer humanitärer Projekte zugunsten ehemaliger Sklaven- und Zwangsarbeiter, einschließlich deren Erben.

Bei der Stipendienstiftung ist die Gewährung von Stipendien an Personen aus jenen Staaten, die besonders unter der Rekrutierung von Zwangsarbeitern durch das NS-Regime gelitten haben, vorgesehen. Da natürlich schon viele von denen verstorben sind, sind auch die Nachkommen einbezogen.

Der Zukunftsfonds, die dritte Einrichtung, die mit 20 Millionen dotiert ist, soll sich für zu­kunftsorientierte Förderung von Toleranz und Nichtdiskriminierung vor allem in Öster­reich und den Partnerländern einsetzen. Ich darf erinnern, dass zum Beispiel auch die Vereinigten Staaten eine ähnliche Einrichtung haben.

Dann gibt es den Allgemeinen Entschädigungsfonds, dem 20 Millionen zur Verfügung gestellt werden, die für eventuell noch auftretende Probleme, für eventuell noch zu erbringende Leistungen an ehemalige NS-Opfer herangezogen werden sollen.

Und für die Lösung diverser offener Fragen sind weitere 5 Millionen geplant.

Ich möchte sagen: Das ist doch wirklich etwas grundsätzlich Positives, was hier seitens der Bundesregierung und seitens des Nationalrates ins Auge gefasst ist.

Die so genannten Partnerorganisationen, für die 30 Millionen vorgesehen sind, sind folgende: die Belarussische Stiftung „Verständigung und Aussöhnung“, die Stiftung „Deutsch-Polnische Aussöhnung“, die Russische Stiftung „Verständigung und Aussöh­nung“, der Tschechische Rat für Opfer des Nazismus, die Ukrainische Nationale Stif­tung „Verständigung und Aussöhnung“ und die Gemeinnützige Stiftung „Jüdisches Erbe in Ungarn“. Wenn ich diese sechs Einrichtungen durchgehe, dann kommt zumin­dest mir in den Sinn, dass es sich dabei um zwei bettelarme Staaten handelt, nämlich Weißrussland und Ukraine. Es mag zwar sein, dass es sich im Raum Kiew ganz gut leben lässt. In der Ostukraine möchte ich allerdings nicht Bürgermeister irgendeines Ortes sein.

Ein Grundsatz gilt immer, der auch in der Caritas entsprechend verankert ist: Wer rasch hilft, hilft doppelt! Und Sie haben sich nun erstmals, weil Sie jetzt die Mehrheit im Bundesrat haben, dazu entschlossen, dieses Gesetz zu beeinspruchen.

Eine weitere Einrichtung ist die Stipendienstiftung. Hier geht es darum, dass Nachkom­men von ehemaligen Zwangsarbeitern die Möglichkeit haben, ein Ausbildungsstipen­dium zu erhalten.

 


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