BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 119

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derer Ansicht. Ich finde es eher gut, dass man die Länder entsprechend berücksichtigt hat. (Abg. Dr. Lichtenecker: Ich auch!) Frau Kollegin Lichtenecker hat kritischere Worte dazu gefunden. Das ist eben auch die Bandbreite an Bundesstaatlichkeit, die selbst in der Länderkammer sichtbar wird.

Zum Inhalt des Ausschussberichtes: Über das Vermessungsgesetz wäre inhaltlich eigentlich nicht viel zu sagen, wohl aber zur Art des Zustandeskommens dieses Geset­zesbeschlusses. Es gab kein Begutachtungsverfahren, es gab keinen Initiativantrag, lediglich in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde ein so genannter Aus­schussantrag geboren. (Beifall des Bundesrates Schennach.) Das ist umso bemer­kenswerter, als es zwar wegen der Umsetzung einer EU-Richtlinie sicherlich einen gewissen, aber wohl keinen starken Zeitdruck gegeben hat und weil es bei diesem Gesetz insgesamt doch auch Berührungspunkte mit den Ländern und Gemeinden gibt.

Herr Kollege Schennach hat mich vorhin mit Beifall bedacht. (Bundesrat Schennach: Ja, sicher!) Ich möchte jetzt aber aus diesem Anlass wieder auf die Debatte, die wir zu den Fristsetzungsanträgen hatten, zurückkommen. Herr Kollege Schennach hat dort gemeint, so genannte Ruckizuckigesetze, die sozusagen im Schnellzugsverfahren durch die gesetzgebenden Körperschaften gefahren werden sollen, müssten beein­sprucht werden.

Wenn ich mir jetzt ansehe, welche Gesetze ohne Begutachtungsverfahren, ohne ent­sprechendes Einvernehmen beschlossen werden, dann frage ich mich nach dem Maß­stab. Ich habe den Eindruck, der Maßstab dafür, im unterlassenen Begutachtungs­verfahren einen Mangel zu sehen, ist nicht der Sachverhalt an sich, sondern die Frage: Hat die rote oder auch die grüne Nationalratsfraktion dem Gesetz zugestimmt oder nicht? – Das war im konkreten Fall Vermessungsgesetz der Fall – es ist ein einstimmi­ger Gesetzesbeschluss, es ist auch inhaltlich eigentlich gar nichts anderes denkbar –, aber da stört das offenbar nicht.

Beim Vermessungsgesetz – und das ist noch ein weiterer Punkt ... (Bundesrat Ko­necny: Entschuldigung! Dagegen stimmen sollen wir nicht, aber zustimmen sollen wir auch nicht! – Heiterkeit. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nein, nein, ich frage Sie lediglich nach dem Maßstab, den Sie an das Gesetzgebungsverfahren anlegen: Ist es das Un­terlassen eines Begutachtungsverfahrens? Ist es Kritik aus den Ländern? Oder ist es Kritik aus den parlamentarischen Klubs? (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Konecny: ... ein Weg! Das sind verschiedene Konstruktionsmöglichkeiten! – Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Ich bin mit der Interpretation, es sei „verschieden“, schon zufrieden. Es ist jedenfalls nicht eindeutig. (Bundesrat Konecny: Wir sind in der Lage, multifunktional zu den­ken! – Heiterkeit des Redners. – Bundesrat Schennach: Außerdem freue ich mich, dass offensichtlich die Vorarlberger Abgeordneten, neben uns, dagegen stimmen!) Wir sind guten Argumenten gegenüber stets aufgeschlossen, Herr Kollege Schennach. (Bundesrat Reisenberger: Genau wie wir, Herr Kollege! – Weitere Zwischenrufe.)

Beim Vermessungsgesetz hat diese Vorgangsweise schon eine gewisse Tradition. Die letzte große Änderung, immerhin mit der Einrichtung des Adressregisters sowie des Gebäude- und Wohnungsregisters, beruhte auch nicht auf einer begutachteten Regie­rungsvorlage, sondern auf einem Initiativantrag, den eine als Zivilingenieur zweifels­ohne fachkundige Nationalratsabgeordnete mit eingebracht hatte. Dies war umso bemerkenswerter, als damals nicht nur organisatorische, sondern auch finanzielle In­teressen der Länder und Gemeinden betroffen waren, was dann auch in den Stellung­nahmen geltend gemacht wurde.

Das erweckt – ich sage das jetzt ein bisschen pointiert – den Eindruck, dass das Bun­desvermessungsamt, über den Kopf des für die Begutachtung eigentlich zuständigen


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