BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 118

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um ein halbes Jahr zu spät dran. Dieses Gesetz soll die zielgerechte Weitergabe und Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ermöglichen. Ziel ist, Mindestregeln für die Weiterverwendung von Dokumenten festzulegen.

Insgesamt ist es natürlich wichtig, dass europaweit ein möglichst einheitlicher Mindest­standard für die Weitergabe dieser Informationen und Daten geschaffen wird. Warum ist das so wichtig? – Weil es in der Vergangenheit sehr oft der Fall war, dass Daten und Informationen zeit- und kostenaufwendig gesammelt und aufbereitet, letztendlich jedoch ungenutzt in irgendwelchen Aktenschränken abgelegt wurden. Dem soll mit die­ser Gesetzesvorlage entgegengewirkt und Abhilfe geschaffen werden und die Weiter­gabe beziehungsweise Weiterverwendung ermöglicht werden.

Dies ist sicherlich ein wichtiger und richtiger erster Schritt, und unsere Fraktion wird dem gerne zustimmen. Warum ein „erster Schritt“? – Wie wir schon gehört haben, gibt es darüber hinaus noch neun Landesgesetze, und in der Praxis wird sich weisen, ob das überhaupt nötig ist. Meiner Meinung nach genügt ein Bundesgesetz, es braucht nicht noch neun Landesgesetze.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zweite Tagesordnungspunkt, der hier mit in Verhandlung steht, eine Novelle zum Vermessungsgesetz, ist eine erste positive Auswirkung des Informationsweiterverwendungsgesetzes, denn die Schaffung eben dieser Rahmenbedingungen in der Novelle erleichtert die Weiterverwendung und Nut­zung von Geobasisdaten, Daten, die das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen österreichweit erfasst und in höchster Qualität bereitstellt.

In Zukunft wird durch dieses Vermessungsgesetz ein einfacher und rascher Zugang zu diesen Geobasisdaten möglich sein. Die erfassten Daten können daher besser genutzt und verarbeitet werden, was wiederum die tägliche Arbeit besonders der Wirtschaft und erfreulicherweise sehr vieler Klein- und Mittelbetriebe erleichtern wird.  – Wir wer­den daher auch diesem Vermessungsgesetz unsere Zustimmung geben.

Geschätzter Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Am Ende meiner Ausführungen möchte ich noch ein paar Worte zu unseren vielen Eich- und Vermes­sungsämtern, besonders auch jenen in den ländlichen Regionen, sagen.

Ich glaube, wir alle sind uns über den Nutzen und die Wichtigkeit dieser Bundesein­richtungen einig. Die Bediensteten dort leisten wichtige und vor allem gute Arbeit. Die Vermessungsämter sind Anlaufstation für sehr vieler Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Sie sind im ländlichen Raum besonders wichtig, auch für die Landwirtschaft.

Es hat Gerüchte – oder nicht Gerüchte – über diverse Zusammenlegungen bezie­hungsweise Reformen diese Ämter betreffend gegeben. Ich bitte Sie, Herr Minister, auch für die Zukunft: Sollten es Gerüchte gewesen sein, dann vergessen wir es. Sollte sich aber in irgendwelchen Köpfen doch die Idee festgesetzt haben, in Zukunft solche Zusammenlegungen anzustreben – was, wie bereits gesagt, besonders schlimm für die ländlichen Regionen für die Landwirtschaft wäre –, bitte ich, diese Idee zu vergessen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.18


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


16.19.02

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Begutachtungsverfahren zum Informationswei­terverwendungsgesetz hat dazu geführt, dass einige verfassungsrechtliche Unschärfen im Schnittstellenbereich zu den Zuständigkeiten der Länder bereinigt werden konnten. In der Kommentierung darüber sind Kollegin Lichtenecker und ich vermutlich etwas an-


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