BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 117

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

de facto nichts anderes als die Umsetzung einer EU-Richtlinie, längst überfällig, und vom Grundgedanken her eine kluge, gescheite Sache, weil Informationen, die mit Steuermitteln erhoben worden sind, auch öffentlich zugänglich sein und effizienter genutzt werden sollen.

Es ist aber schon bedauerlich – und das sage ich hier in der Länderkammer –, dass es die Regierung nicht schafft, ein einheitliches Gesetz zu machen, sondern zehn ver­schiedene Gesetze gemacht werden und die Sache wieder auf die Länder ausgelagert wird.

Ein Mangel ist auch, dass es nicht die Pflicht zur Weitergabe von Informationen gibt. Das ist im Sinne des öffentlichen Interesses sicherlich nicht in dieser Form gewollt. (Beifall bei den Grünen.)

Warum Institutionen wie der ORF, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Museen und Bibliotheken ausgenommen sind, ist in keinerlei Weise nachvollziehbar. Der Herr Wirtschaftsminister ist mit Sicherheit an Wirtschaftsforschung sehr interessiert, um entsprechend Wirtschaftspolitik planen zu können. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Anfrage eines meiner Kollegen – ein Ökonom von der Universität Linz – an die Statistik Austria verweisen, bei der es darum gegangen ist, für ökonometrische Berech­nungen und Modelle die Daten der Statistik Austria zu erhalten. Er fragt an: Besteht eine Möglichkeit, die Daten vor Ort auszuwerten?, nachdem es vorher schon Briefver­kehr gegeben hat, aus dem hervorgegangen war, dass es nicht möglich ist, die Daten zu übermitteln. Okay, das kann man verstehen: Mikrozensus und so weiter.

Der Kollege schreibt auch noch: selbstverständlich unter Einhaltung aller Verschwie­genheitspflichten, keine Veröffentlichung von Ergebnissen, die einen Rückschluss auf Individuen zulassen.

Die Antwort der Statistik Austria – und immerhin auch finanziert aus öffentlichen Steu­ermitteln – ist: Nach Rücksprache mit der Direktionsleitung muss ich Ihnen leider mit­teilen, dass ein Zugang zu den Mikrodaten nicht möglich sein wird.

Das kann ja wohl nicht tatsächlich der Weisheit letzter Schluss sein, Herr Minister, dass Daten, die erhoben werden, dann unter Verschluss bleiben und daher nicht den ForscherInnen in diesem Land zugänglich gemacht werden, außer die Universität Linz, das Institut für Volkswirtschaftslehre, bezahlt wieder die Statistik Austria, damit das ausgewertet wird. Das ist eine unglückliche Regelung, und es wäre sehr vorteilhaft, da etwas weiterzubringen.

Natürlich ist es im Sinne einer Wissensgesellschaft insgesamt vorteilhaft für die Gesell­schaft und die Wirtschaft, wenn es im Bereich der Informationsweitergabe Fortschritte gibt und entsprechende Regelungen getroffen werden, damit das tatsächlich auch kos­tenlos vonstatten gehen kann.

Der vorliegenden Änderung des Vermessungsgesetzes werden wir in dieser Form zustimmen, zumal es sich dabei um eine Regelung handelt, die vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und auch der Wirtschaft zugute kommt. (Beifall bei den Grünen.)

16.14


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Stadler. – Bitte.

 


16.14.48

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Wie wir schon gehört haben, geht es im vor­liegenden Informationsweiterverwendungsgesetz um eine Umsetzung einer EU-Richt­linie, die eigentlich schon mit 30. Juni zu erledigen gewesen wäre. Wir sind also fast


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite