BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 116

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

16.09.5617. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informations­weiterverwendungsgesetz – IWG) (1026 d.B. und 1150 d.B. sowie 7425/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (1151 d.B. sowie 7400/BR d.B. und 7426/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 17 und 18 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist wieder Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich bitte sie um die Berichte.

 


16.10.17

Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Der Bericht des Ausschusses für Wirt­schaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betref­fend ein Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stel­len (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 2. No­vember 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsidentin Haselbach über­nimmt den Vorsitz.)

Auch der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ver­messungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme so­gleich daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 2. No­vember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


16.11.25

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Das Informationsweiterverwendungsgesetz ist


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