BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 115

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Wir standen vor der Alternative, entweder Schieß- und Sprengmittelanlagen auf recht komplizierte Art und Weise um Seveso-II- und IPPC-Merkmale zu ergänzen oder diese in die Gewerbeordnung zu übernehmen. Und da scheint mir der letztere Weg der deut­lich bessere zu sein.

Zum Thema Schanigärten. – Hier kommen wir einem Erkenntnis des Verfassungsge­richtshofes nach. Das ist von mir nicht zu werten, aber trotzdem sage ich, es macht allemal Sinn, wenn das die Bürgermeister tun und nicht mehr die Landeshauptleute. – Das ist, wenn Sie so wollen, nun doch eine Wertung und damit ein Widerspruch zu meiner vorigen Aussage.

Das, was die Grünen hier verlangen, nämlich das Einvernehmen, das ginge wohl – mit Verlaub – hier und auch in vielen anderen Bereichen einen Schritt zu weit. Dann würde es in Österreich wahrscheinlich weder Schanigärten noch vieles andere geben. Daher: Eine ausreichende Berücksichtigung ja, aber auf Einvernehmen zu pochen, das geht wohl nicht.

Zum Dritten: Herr Bundesrat Schimböck, Sie haben von der UVP gesprochen, von der elektronischen Gewerbeanmeldung. Ich möchte es nur nicht ganz so stehen lassen. Die Anmeldung eines Gewerbes ist in Wien und in vielen anderen Bezirkshauptmann­schaften Österreichs mittlerweile elektronisch möglich. Da muss man auch gar nicht mehr aufs Amt gehen, sondern kann es gegebenenfalls auch von zu Hause machen. Das funktioniert, das soll bald auch flächendeckend in ganz Österreich funktionieren.

Etwas anderes ist es, wenn es um anlagenrechtliche Fragen geht. Das Spielberg I-Pro­jekt wäre wohl auch mit der besten Elektronik nicht kurzfristig umzusetzen. Das sind umfangreichere Dinge. Trotzdem soll man auch hier so ökonomisch wie möglich vor­gehen.

Was Ihre Anmerkung zu Steuern anbelangt: Finanzminister Grasser und ich haben vor ein paar Wochen den ersten Gründertag Österreichs ausgerufen und letztlich auch in vielen Finanzämtern und Kammern abgehalten. Gründungswillige Österreicher oder auch Nicht-Österreicher sind dort beraten worden. Im Zuge der Durchführung dieses Gründertages ist auch eine Zahl im Mittelpunkt gestanden, nämlich, dass 90 Prozent der Unternehmensgründer Österreichs in den Genuss der Unternehmensteuerreform kommen, weil es ja nicht um die Großen geht, weil es ja nicht um die Kapitalgesell­schaften geht, sondern weil auch die Halbierung des Steuersatzes bis zu 100 000 € für die Personengesellschaften natürlich kleinen Unternehmen zugute kommt.

Es wird durch Wiederholung Ihrerseits und anderer nicht wahrer, dass das eine Unter­nehmenssteuerreform für die Großen sei, sondern das war vor allem eine Entlastung des Mittelstandes und der Kleinen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bun­desräte Mitterer und Ing. Kampl.)

16.08


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz.

 


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